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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanzen OLG Zweibrücken, 08.07.2002 - 7 U 159/00 -; LG Frankenthal, 16.05.2000 - 6 O 64/00 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Der BGH entscheidet, dass Banken bei steuersparenden Bauherrenmodellen nicht verpflichtet sind, die Finanzierungsvermittlungsprovision im Darlehensvertrag offen zu legen. Zudem führt ein Verstoß des Treuhänders gegen das Rechtsberatungsgesetz nicht zur Nichtigkeit des Kreditvertrags, und die Bank beteiligt sich nicht automatisch an unerlaubter Rechtsbesorgung.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Darlehensnehmer (im Rahmen eines steuersparenden Bauherrenmodells) könnte von der finanzierenden Bank verlangen, dass diese die an den Kreditvermittler gezahlte Provision im Darlehensvertrag offenlegt. Zudem könnte die Frage aufkommen, ob ein Verstoß des Treuhänders gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) zur Nichtigkeit des Kreditvertrags führt oder ob die Bank sich daran beteiligt.

b) Was hat das Gericht entschieden? Der BGH hat entschieden, dass:

  1. Die Bank nicht verpflichtet ist, die Finanzierungsvermittlungsprovision im Darlehensvertrag auszuweisen.
  2. Ein Verstoß des Treuhänders gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG nicht zur Nichtigkeit des Kreditvertrags führt.
  3. Die Kreditvergabe durch die Bank grundsätzlich keine Beteiligung an unerlaubter Rechtsbesorgung darstellt.

c) Begründung des Gerichts:

  • Die Einschaltung des Finanzierungsvermittlers erfolgt im Interesse des Darlehensnehmers, um Steuervorteile zu erzielen. Daher besteht keine Pflicht der Bank zur Offenlegung der Provision.
  • Der Kreditvertrag bleibt trotz eines möglichen Verstoßes des Treuhänders gegen das RBerG wirksam, da die Bank nicht automatisch an der unerlaubten Rechtsbesorgung teilnimmt. Die Kreditgewährung ist rechtlich unabhängig von der Tätigkeit des Treuhänders.
KI INHALT
Finanzierende Bank muss bei Bauherrenmodellen Vermittlungsprovision nicht im Darlehensvertrag ausweisen; Verstoß des Treuhänders gegen RBerG führt nicht zur Nichtigkeit des Kreditvertrags.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
steuersparende Bauherren- und Erwerbermodelle
Kreditgewährung durch die finanzierende Bank
unerlaubte Rechtsbesorgung
Verstoß gegen das Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz
NORM
§ 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 d VerbrKrG a.F.
Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG
REDAKTION
GERICHT
BGH
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
03.06.2003
AKTENZEICHEN
XI ZR 289/02
ECLI
LIEFERUNG
01.04.2004
ÄNDERUNG
15.10.2020