Vorinstanz ArbG Berlin, 27.04.2005 - 30 Ca 26879/04 -
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das LAG Berlin entscheidet, dass die bloße Einklagung einer Bruttovergütung – auch im Zusammenhang mit einem Statusantrag – nicht automatisch die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte begründet.
a) Wer will was von wem woraus? Ein Kläger begehrt die Zahlung einer Bruttovergütung, möglicherweise im Rahmen eines Statusverfahrens (z. B. zur Klärung, ob ein Arbeitsverhältnis besteht).
b) Was hat das Gericht entschieden? Das LAG Berlin verneint die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte allein aufgrund der Einklagung der Bruttovergütung, selbst wenn diese mit einem Statusantrag verbunden ist.
c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht stützt sich auf die "sic-non"-Rechtsprechung, nach der die bloße Geltendmachung einer Vergütung nicht ausreicht, um die Arbeitsgerichtsbarkeit zu begründen. Entscheidend ist vielmehr der zugrundeliegende Rechtsstreit (z. B. ob es um arbeitsrechtliche Ansprüche geht). Ein Statusantrag allein ändert daran nichts.