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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LAG Berlin, 22.07.2005 - 10 Ta 1331/05

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz ArbG Berlin, 27.04.2005 - 30 Ca 26879/04 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das LAG Berlin entscheidet, dass die bloße Einklagung einer Bruttovergütung – auch im Zusammenhang mit einem Statusantrag – nicht automatisch die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte begründet.


a) Wer will was von wem woraus? Ein Kläger begehrt die Zahlung einer Bruttovergütung, möglicherweise im Rahmen eines Statusverfahrens (z. B. zur Klärung, ob ein Arbeitsverhältnis besteht).

b) Was hat das Gericht entschieden? Das LAG Berlin verneint die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte allein aufgrund der Einklagung der Bruttovergütung, selbst wenn diese mit einem Statusantrag verbunden ist.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht stützt sich auf die "sic-non"-Rechtsprechung, nach der die bloße Geltendmachung einer Vergütung nicht ausreicht, um die Arbeitsgerichtsbarkeit zu begründen. Entscheidend ist vielmehr der zugrundeliegende Rechtsstreit (z. B. ob es um arbeitsrechtliche Ansprüche geht). Ein Statusantrag allein ändert daran nichts.

KI INHALT
Bloße Einklagung einer Bruttovergütung begründet keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, auch nicht bei Verbindung mit einem Statusantrag.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Rechtsweg
Kein "sic-non"-Fall bei Klage auf Bruttovergütung
NORM
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 b ArbGG
§ 2 Abs. 3 ArbGG
REDAKTION
GERICHT
LAG Berlin
SPRUCHTYP
Beschluss
DATUM
22.07.2005
AKTENZEICHEN
10 Ta 1331/05
ECLI
ECLI:DE:LAGBEBB:2005:0722.10TA1331.05.0A
LIEFERUNG
01.10.2006
ÄNDERUNG
16.07.2020