Zurück zu den Ergebnissen

ERGEBNISVORSCHLÄGE

BGH, 23.01.1981 - I ZR 30/79

VERFAHRENSINFORMATIONEN

vgl. dazu Schmidt, DB 79, 782

Vorinstanzen OLG Oldenburg, 02.11.1978 - 1 U 71/78 -; LG Oldenburg, 08.03.1978 - 12 O 376/77 -

LEITSÄTZE

Zu diesem Dokument sind in EVERS.OK redaktionell aufbereitete Leitsätze hinterlegt. Ergänzt werden diese durch weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturverweise sowie Kommentierungen und Praxishinweise.

Jeder Leitsatz enthält zudem eine KI-generierte Liste mit Leitsätzen vergleichbarer Regelungsgehalte anderer Entscheidungen. Diese können bei der Recherche, der Einordnung verwandter Entscheidungen sowie in „Meine Akten“ weiterverwendet werden.

Für den Zugriff ist eine Anmeldung mit einem entsprechenden Zugang erforderlich.

Anmelden


Zugang auswählen
OK-INHALT
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Sie kann Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten. Bitte prüfen Sie wichtige Informationen anhand der Originalquelle.

Fazit/Kurzzusammenfassung: Der BGH entscheidet, dass die Ankündigung und Ausübung von Steuerberatung durch Unternehmensberater als eigenständige Dienstleistung gegen das UWG verstößt, wenn sie nicht nur untergeordnete Hilfstätigkeit ist, sondern als gewichtiger Teil der Beratung erscheint.


a) Wer will was von wem woraus? Ein Unternehmensberater bietet Steuerberatung an und wirbt damit. Die Frage ist, ob dies als unlauterer Wettbewerb (§ 1 UWG) zu werten ist, da Steuerberatung nach § 4 Nr. 5 StBerG nur als untergeordnete Hilfstätigkeit erlaubt ist.

b) Was hat das Gericht entschieden? Der BGH urteilte, dass die Steuerberatung in diesem Fall gegen § 1 UWG verstößt, weil sie nicht mehr als bloße Nebentätigkeit, sondern als eigenständiger, gewichtiger Teil der Beratung auftritt.

c) Begründung des Gerichts: Die Ausnahme in § 4 Nr. 5 StBerG gilt nur, wenn die Steuerberatung klar untergeordnet bleibt. Hier wurde sie jedoch als vollwertiger Bestandteil der Dienstleistung präsentiert, was den Wettbewerbsverstoß begründet.

KI INHALT
Steuerberatung durch Unternehmensberater unterfällt nicht der Ausnahme in § 4 Nr. 5 StBerG, wenn sie als gewichtiger Teil der Beratung angekündigt wird, und verstößt dann gegen § 1 UWG.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Steuerberatung in gewichtigem Umfang durch Unternehmensberater
NORM
§ 1 UWG
§ 13 Abs. 1 UWG
§ 4 Nr. 5 StBerG
Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG
REDAKTION
GERICHT
BGH
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
23.01.1981
AKTENZEICHEN
I ZR 30/79
ECLI
LIEFERUNG
01.05.2002
ÄNDERUNG