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ERGEBNISVORSCHLÄGE

Court of Appeal, 31.07.1997 - n.m.

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Gericht entscheidet, dass ein Kreditinstitut nicht gegen Treuepflichten verstößt, wenn es vertrauliche Informationen eines Kreditvermittlers (z. B. dessen Gewinnspanne) nutzt, um direkt mit dem vermittelten Kunden einen Vertrag abzuschließen. Auch die Offenlegung dieser Informationen durch einen Arbeitnehmer des Kreditinstituts gegenüber dem Kunden begründet keinen Schadensersatzanspruch des Vermittlers wegen unerlaubter Handlung.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Kreditvermittler verlangt von einem Kreditinstitut Schadensersatz, weil dieses vertrauliche Informationen (Gewinnspanne des Vermittlers) genutzt habe, um direkt mit dem vermittelten Kunden zu kontrahieren, und ein Arbeitnehmer des Instituts diese Informationen dem Kunden offenlegte. Der Vermittler stützt seinen Anspruch auf eine angebliche Treuepflichtverletzung und unerlaubte Handlung (tort of unlawful interference).

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Gericht (Court of Appeal) weist die Klage ab:

  • Es besteht kein Treueverhältnis zwischen Kreditinstitut und Vermittler allein aufgrund der Weitergabe vertraulicher Informationen während der Kreditanbahnung.
  • Die Offenlegung der Gewinnspanne durch den Arbeitnehmer des Instituts stellt keine unerlaubte Handlung dar, die einen Schadensersatzanspruch des Vermittlers begründet.

c) Begründung des Gerichts:

  • Die bloße Kenntnis vertraulicher Informationen durch das Kreditinstitut schafft keine rechtliche Bindung, die dessen Nutzung zu eigenen Zwecken verbietet.
  • Für eine unerlaubte Handlung fehlt es an einer rechtswidrigen Einmischung in die Geschäftsbeziehungen des Vermittlers, da die Informationen im Rahmen der normalen Geschäftspraxis weitergegeben wurden. Der Vermittler hat keinen Anspruch auf Schutz vor Konkurrenz durch das Institut.
KI INHALT
Ein Kreditinstitut darf vertrauliche Informationen eines Kreditvermittlers nutzen, um direkt mit dem Kunden zu verhandeln, ohne gegen Treuepflichten zu verstoßen. Die Offenlegung der Gewinnspanne durch einen AN des Instituts begründet keinen Schadensersatzanspruch des Vermittlers.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
tort of unlawful interference
Schadensersatzanspruch
Kreditvermittler
Verletzung der Teuepflicht gegenüber einem Kreditvermittler nach britischem Recht
Offenlegung der Vergütung des Vermittlers gegenüber dem Kunden durch die Bank
FUNDSTELLE
RIW 98, 879
The Times Law Reports 97, 459
PLC 97, VIII (19), 61
NORM
REDAKTION
Evers
GERICHT
Court of Appeal
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
31.07.1997
AKTENZEICHEN
n.m.
ECLI
LIEFERUNG
01.03.1999
ÄNDERUNG
25.02.2021