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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 500/05

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanzen LAG Hamm, 29.06.2005 - 14 Sa 496/05 -; ArbG Siegen, 01.02.2005 - 1 Ca 1607/04 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber die aus dienstlichen Flügen erworbenen Bonusmeilen aus Vielfliegerprogrammen herausgeben müssen, wenn der Arbeitgeber die Flüge bezahlt hat.


a) Wer will was von wem woraus? Der Arbeitgeber (AG) verlangt von seinem Arbeitnehmer (AN) die Herausgabe der Bonusmeilen aus einem Vielfliegerprogramm, die dieser durch dienstlich veranlasste und vom Arbeitgeber bezahlte Flüge erworben hat. Rechtsgrundlage ist § 667 2. Alt. BGB (Herausgabepflicht von Vorteilen aus einem Geschäft, das für einen anderen geführt wird).

b) Was hat das Gericht entschieden? Das BAG hat entschieden, dass der AN die Bonusmeilen an den AG herausgeben muss. Der AG kann verlangen, dass der AN die Meilen im Interesse des AG einsetzt.

c) Begründung des Gerichts: Die Bonusmeilen stehen in innerem Zusammenhang mit dem Geschäft (dienstliche Flüge) und wurden auf Kosten des AG erworben. Nach § 667 BGB gebühren alle Vorteile aus einem Geschäft demjenigen, für dessen Rechnung es geführt wird – hier dem AG. Daher muss der AN die Meilen herausgeben.

KI INHALT
Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber aus dienstlichen, vom Arbeitgeber bezahlten Flügen erworbene Bonusmeilen herausgeben und im Interesse des Arbeitgebers einsetzen.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Vielflieger
Bonusmeilen
Herausgabeanspruch
NORM
§ 611 BGB
§ 667 BGB
§ 670 BGB
§ 256 ZPO
REDAKTION
GERICHT
BAG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
11.04.2006
AKTENZEICHEN
9 AZR 500/05
ECLI
LIEFERUNG
01.11.2009
ÄNDERUNG
09.07.2020