Vorinstanzen LAG Hamm, 29.06.2005 - 14 Sa 496/05 -; ArbG Siegen, 01.02.2005 - 1 Ca 1607/04 -
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber die aus dienstlichen Flügen erworbenen Bonusmeilen aus Vielfliegerprogrammen herausgeben müssen, wenn der Arbeitgeber die Flüge bezahlt hat.
a) Wer will was von wem woraus? Der Arbeitgeber (AG) verlangt von seinem Arbeitnehmer (AN) die Herausgabe der Bonusmeilen aus einem Vielfliegerprogramm, die dieser durch dienstlich veranlasste und vom Arbeitgeber bezahlte Flüge erworben hat. Rechtsgrundlage ist § 667 2. Alt. BGB (Herausgabepflicht von Vorteilen aus einem Geschäft, das für einen anderen geführt wird).
b) Was hat das Gericht entschieden? Das BAG hat entschieden, dass der AN die Bonusmeilen an den AG herausgeben muss. Der AG kann verlangen, dass der AN die Meilen im Interesse des AG einsetzt.
c) Begründung des Gerichts: Die Bonusmeilen stehen in innerem Zusammenhang mit dem Geschäft (dienstliche Flüge) und wurden auf Kosten des AG erworben. Nach § 667 BGB gebühren alle Vorteile aus einem Geschäft demjenigen, für dessen Rechnung es geführt wird – hier dem AG. Daher muss der AN die Meilen herausgeben.