VERFAHRENSINFORMATIONEN
Vorinstanz LG München I, 30.12.2005 - 15 HK O 15372/02 -; der Senat hat die Revision nicht zugelassen, die Voraussetzungen nach § 543 Abs. 2 ZPO lägen nicht vor; Gegenstand des Rechtsstreits und dieser Entscheidung sei im Kern die tatrichterlich vorzunehmende Würdigung der streitgegenständlichen außerordentlichen Kündigung; von den gefestigten Grundsätzen der zur außerordentlichen Kündigung von HVV durch die Rechtsprechung des BGH entwickelten Grundsätze sei der Senat nicht abgewichen