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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LG Kleve, 17.11.1994 - 6 S 160/94

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz AG Kleve, 18.02.1994 - 3 C 599/93 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das LG Kleve entscheidet, dass eine Anspruchsanmeldung nach § 651g BGB als geschäftsähnliche Handlung den Regeln über Willenserklärungen (insb. § 174 BGB) unterliegt. Die Zurückweisung wegen fehlender Vollmacht ist bei größeren Unternehmen noch als "unverzüglich" i.S.d. § 174 S. 1 BGB anzusehen, wenn sie zwei Tage nach Eingang der Anmeldung erfolgt.


a) Wer will was von wem woraus? Ein Reisender (oder sein Vertreter) meldet Ansprüche aus einem Reisevertrag (§ 651g BGB) beim Reiseveranstalter an. Der Reiseveranstalter (ein größeres Unternehmen) lehnt die Anmeldung wegen fehlender Vollmachtsurkunde ab.

b) Was hat das Gericht entschieden?

  • Die Anspruchsanmeldung nach § 651g BGB ist wie eine Willenserklärung zu behandeln, sodass § 174 BGB (Zurückweisung ohne Vollmachtsurkunde) entsprechend gilt.
  • Die Zurückweisung durch den Reiseveranstalter innerhalb von zwei Tagen nach Eingang der Anmeldung gilt als "unverzüglich" i.S.d. § 174 S. 1 BGB, wenn der Zurückweisende ein größeres Unternehmen ist.

c) Begründung des Gerichts:

  • Funktionale Ähnlichkeit: Die Anspruchsanmeldung hat eine vergleichbare Rechtswirkung wie eine Willenserklärung, daher sind die allgemeinen Vorschriften (hier § 174 BGB) analog anwendbar.
  • Unverzüglichkeit: Bei größeren Unternehmen ist eine Bearbeitungsfrist von zwei Tagen als "unverzüglich" anzusehen, da solche Unternehmen typischerweise längere interne Prozesse haben. Die Frist des § 174 S. 1 BGB ist damit gewahrt.
KI INHALT
Anwendung von § 174 BGB auf Anspruchsanmeldung nach § 651g BGB: Zurückweisung wegen fehlender Vollmachtsurkunde bei größeren Unternehmen noch unverzüglich.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
unverzügliche Zurückweisung wegen fehlender Vollmacht
Reisemängelanspruchsanmeldung ohne Vollmachtsurkunde
FUNDSTELLE
RRa 95, 106 m.Anm. Führich
RRa 95, 153 LS
ZAP EN-Nr 508/95 LS
DRsp I(138)725c
NORM
§ 174 BGB
§ 174 Satz 1 BGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
LG Kleve
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
17.11.1994
AKTENZEICHEN
6 S 160/94
ECLI
ECLI:DE:LGKLE:1994:1117.6S160.94LANDGERIC.00
LIEFERUNG
01.07.1995
ÄNDERUNG
29.01.2026 14:35:21