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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Celle, 20.12.2001 - 11 U 271/01

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LG Verden, 12.02.2001 - 9 O 97/99 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Handelsunternehmen keine zusätzliche Provision über eine vereinbarte Festsumme hinaus verlangen kann, selbst wenn eine grundsätzliche Provisionsvereinbarung von 5 % des Nettowarenwerts besteht.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Handelsunternehmen verlangt von seinem Vertragspartner eine zusätzliche Provision (5 % des Nettowarenwerts) trotz einer bereits zugesagten, festen Provisionssumme für die Vermittlung eines bestimmten Vertragsabschlusses.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Celle hat den Anspruch auf die weitere Provision abgewiesen. Die fest vereinbarte Summe ist maßgeblich, und es kann keine zusätzliche Provision nach der prozentualen Regelung gefordert werden.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht argumentiert, dass die feste Provisionszusage für den konkreten Vertragsabschluss Vorrang vor einer allgemeinen prozentualen Provisionsvereinbarung hat. Eine darüber hinausgehende Forderung ist daher ausgeschlossen.

KI INHALT
Kein Anspruch auf zusätzliche Provision bei fest zugesagter Summe, selbst wenn grundsätzlich 5% des Nettowarenwertes vereinbart sind.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Festprovision
NORM
§ 87 b HGB
§ 133 BGB
§ 157 BGB
REDAKTION
GERICHT
OLG Celle
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
20.12.2001
AKTENZEICHEN
11 U 271/01
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:2001:1220.11U271.01.0A
LIEFERUNG
01.05.2002
ÄNDERUNG
12.11.2020