Vorinstanz LG Verden, 12.02.2001 - 9 O 97/99 -
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Handelsunternehmen keine zusätzliche Provision über eine vereinbarte Festsumme hinaus verlangen kann, selbst wenn eine grundsätzliche Provisionsvereinbarung von 5 % des Nettowarenwerts besteht.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Ein Handelsunternehmen verlangt von seinem Vertragspartner eine zusätzliche Provision (5 % des Nettowarenwerts) trotz einer bereits zugesagten, festen Provisionssumme für die Vermittlung eines bestimmten Vertragsabschlusses.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Celle hat den Anspruch auf die weitere Provision abgewiesen. Die fest vereinbarte Summe ist maßgeblich, und es kann keine zusätzliche Provision nach der prozentualen Regelung gefordert werden.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht argumentiert, dass die feste Provisionszusage für den konkreten Vertragsabschluss Vorrang vor einer allgemeinen prozentualen Provisionsvereinbarung hat. Eine darüber hinausgehende Forderung ist daher ausgeschlossen.