Zurück zu den Ergebnissen

ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Karlsruhe, 25.03.1988 - 10 U 128/87

LEITSÄTZE

Zu diesem Dokument sind in EVERS.OK redaktionell aufbereitete Leitsätze hinterlegt. Ergänzt werden diese durch weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturverweise sowie Kommentierungen und Praxishinweise.

Jeder Leitsatz enthält zudem eine KI-generierte Liste mit Leitsätzen vergleichbarer Regelungsgehalte anderer Entscheidungen. Diese können bei der Recherche, der Einordnung verwandter Entscheidungen sowie in „Meine Akten“ weiterverwendet werden.

Für den Zugriff ist eine Anmeldung mit einem entsprechenden Zugang erforderlich.

Anmelden


Zugang auswählen
OK-INHALT
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Sie kann Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten. Bitte prüfen Sie wichtige Informationen anhand der Originalquelle.

Fazit/Kurzzusammenfassung: Eine selbstständige Handelsvertreterin muss im Schadensersatzprozess wegen Verdienstausfalls nach einem Verkehrsunfall ihre Einkommensteuererklärungen und -bescheide der letzten drei Jahre vorlegen, auch bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten. Sie darf jedoch Angaben, die nur den Ehegatten betreffen oder nicht aufteilbar sind, unkenntlich machen.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Die selbstständige Handelsvertreterin (Klägerin) verlangt von dem Schädiger (Beklagten) weiteren Schadensersatz wegen Verdienstausfalls nach einem Verkehrsunfall. Die Forderung stützt sich auf die §§ 252 BGB (Schadensersatz bei entgangenem Gewinn) und 287 ZPO (Beweiserleichterung bei Schadensberechnung).

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Klägerin ihre Einkommensteuererklärungen und -bescheide für die drei Jahre vor dem Unfall vorlegen muss, um ihren Verdienstausfall nachzuweisen – selbst wenn sie gemeinsam mit ihrem Ehegatten veranlagt wurde.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht stützt sich auf die Beweiserleichterungen der §§ 252 BGB und 287 ZPO, die es der Klägerin ermöglichen, ihren Schaden zu belegen. Allerdings muss sie dabei ihre Einkünfte offlegen. Um den Datenschutz des Ehegatten zu wahren, darf sie jedoch Angaben, die ausschließlich diesen betreffen oder nicht aufteilbar sind (z. B. gemeinsame Posten ohne erkennbaren Anteil der Klägerin), schwärzen oder unkenntlich machen. Das Gericht verweist dabei auf eine ähnliche Entscheidung des BGH (FamRZ 83, 680).

KI INHALT
Selbstständige Handelsvertreterin muss nach Verkehrsunfall für Schadensersatz wegen Verdienstausfalls Einkommensteuererklärungen und -bescheide der letzten drei Jahre vorlegen, auch bei Zusammenveranlagung mit Ehegatten. Beträge des Ehegatten dürfen unkenntlich gemacht werden.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
HV
Beweiserleichterung
Schadensersatz wegen Verdienstausfall
Vorlage von Einkommensteuerunterlagen
Umfang der Angaben bei Zusammenveranlagung
NORM
§ 252 BGB
§ 287 ZPO
REDAKTION
GERICHT
OLG Karlsruhe
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
25.03.1988
AKTENZEICHEN
10 U 128/87
ECLI
ECLI:DE:OLGKARL:1988:0325.10U128.87.0A
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
05.11.2018