Vorinstanzen OLG Sachsen-Anhalt, 19.11.1992 - 4 U 61/92 -; KreisG Halle, 08.05.1992 - C 229/91 -
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Der BGH entscheidet, dass die Widerrufsrechte für Haustürgeschäfte nicht gelten, wenn ein selbstständig Erwerbstätiger einen Vertrag zur Vorbereitung einer neuen, noch nicht ausgeübten Erwerbstätigkeit abschließt – selbst wenn er dabei unerfahren oder überrumpelt wurde.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Ein selbstständig Erwerbstätiger begehrt den Widerruf eines Vertrags, den er zur Vorbereitung einer neuen, noch nicht ausgeübten Erwerbstätigkeit abgeschlossen hat, und berief sich dabei auf die Widerrufsregeln für Haustürgeschäfte (§ 1 HWiG).
b) Was hat das Gericht entschieden? Der BGH verneint die Anwendbarkeit der Widerrufsregeln nach § 6 Nr. 1, 1. Var. HWiG. Der Vertrag unterfällt nicht dem Schutz des HWiG, auch wenn der Kunde unerfahren war oder in einer Überrumpelungssituation gehandelt hat.
c) Begründung des Gerichts: Das HWiG ist auf typische Schutzbedürfnisse zugeschnitten und sieht für selbstständig Erwerbstätige, die Verträge im Rahmen (künftiger) beruflicher Tätigkeiten schließen, keine Ausnahme vor. Selbst wenn im Einzelfall Schutzwürdigkeit besteht (z. B. wegen Unerfahrenheit oder Überrumpelung), ändert dies nichts an der gesetzlichen Systematik. Die Vorschrift differenziert nicht nach individuellen Umständen, sondern knüpft an die objektive Situation (hier: selbstständige Erwerbstätigkeit) an.