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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat entschieden, dass ein als Gehaltsvorschuss gewährtes Darlehen zum Kauf eines PKW eines Reisenden nicht in die Gesamtabrechnung am Ende eines Bezugszeitraums einer Verrechnungsgarantie einbezogen werden darf.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Ein Arbeitgeber (Beklagter) wollte ein als Gehaltsvorschuss bezeichnetes Darlehen, das er einem Reisenden (Kläger) für den Kauf eines PKW gewährt hatte, in die Gesamtabrechnung am Ende eines Bezugszeitraums einer Verrechnungsgarantie einbeziehen. Der Kläger wehrte sich dagegen.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das Landesarbeitsgericht Hamburg entschied, dass das Darlehen nicht in die Gesamtabrechnung einbezogen werden darf.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Darlehen als Gehaltsvorschuss klassifiziert wurde und somit nicht Teil der regulären Vergütungsabrechnung ist. Eine Verrechnungsgarantie bezieht sich typischerweise auf laufende Vergütungsansprüche, nicht jedoch auf separate Darlehensforderungen. Daher sei eine Einbeziehung in die Gesamtabrechnung unzulässig.