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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02

VERFAHRENSINFORMATIONEN

zur Arbeitsunfähigkeit von Selbstständigen vgl. OLG Koblenz VersR 03, 494; VersR 00, 1532; OLG Düsseldorf, VersR 98, 1226

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Karlsruhe entscheidet, dass eine volle Arbeitsunfähigkeit im Sinne der MBKT 94 vorliegt, wenn der Versicherte trotz verbleibender Koordinationsfähigkeit aufgrund seiner Krankheit keine wirtschaftlich sinnvollen Leistungen mehr erbringen kann, die den Einsatz von Hilfskräften rechtfertigen.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Versicherter strebt die Anerkennung seiner vollen Arbeitsunfähigkeit nach § 1 Abs. 3 MBKT 94 (Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung) von seiner Versicherung an.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Karlsruhe bestätigt, dass volle Arbeitsunfähigkeit vorliegt, auch wenn der Versicherte noch Hilfskräfte anleiten kann, sofern er selbst krankheitsbedingt keine wirtschaftlich sinnvollen Leistungen mehr erbringen kann, die den Einsatz dieser Hilfskräfte rechtfertigen.

c) Begründung des Gerichts:

  • Maßgeblich ist, ob dem Versicherten keine wertschöpfende Tätigkeit mehr möglich ist.
  • Die bloße Fähigkeit zur Koordination von Hilfskräften (z. B. Schreibdienst, Handlanger) reicht nicht aus, um die volle Arbeitsunfähigkeit zu verneinen, wenn der Versicherte selbst keine Leistungen mehr erbringt, die den Einsatz dieser Kräfte wirtschaftlich sinnvoll machen.
  • Die Entscheidung betont damit den wirtschaftlichen Nutzen der Tätigkeit als Kriterium für die Arbeitsfähigkeit.
KI INHALT
Vollständige Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn keine wertschöpfende Tätigkeit mehr möglich ist. Koordinationsfähigkeit trotz Hilfskräften reicht nicht aus, wenn keine wirtschaftlich sinnvollen Leistungen erbracht werden können.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
volle Arbeitsunfähigkeit eines Selbstständigen trotz Fähigkeit zu wirtschaftlich nicht sinnvollen Teiltätigkeiten
NORM
§ 1 Abs. 2 MBKT 94
§ 1 Abs. 3 MBKT 94
§ 242 BGB
REDAKTION
GERICHT
OLG Karlsruhe
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
19.12.2002
AKTENZEICHEN
12 U 142/02
ECLI
ECLI:DE:OLGKARL:2002:1219.12U142.02.0A
LIEFERUNG
01.04.2004
ÄNDERUNG
22.10.2020