Vorinstanz LG Düsseldorf, 14.06.1993 - 1 O 29/93 -
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass in einem formularmäßigen Automatenaufstellvertrag eine vereinbarte Vertragsstrafe für die vorzeitige Beendigung des Vertrags durch eine Partei weitere Schadensersatzansprüche des Automatenaufstellers ausschließt.
a) Wer will was von wem woraus? Ein Automatenaufsteller (Gläubiger) verlangt von seinem Vertragspartner (Schuldner) Schadensersatz aufgrund einer vorzeitigen Vertragsbeendigung. Die Grundlage hierfür ist ein formularmäßiger Automatenaufstellvertrag, in dem die vorzeitige Beendigung mit einer Vertragsstrafe sanktioniert ist.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass in einem solchen Fall kein Raum für weitergehende Schadensersatzansprüche des Automatenaufstellers besteht, wenn die vorzeitige Beendigung bereits durch eine Vertragsstrafe abgedeckt ist.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Parteien durch die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für die vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses abschließend geregelt haben, welche Folgen diese Pflichtverletzung haben soll. Eine zusätzliche Geltendmachung von Schadensersatz wäre daher unzulässig, da die Vertragsstrafe als abschließende Sanktion zu verstehen ist. Dies gilt insbesondere bei formularmäßigen Verträgen, bei denen die Vertragsstrafe als pauschale Abgeltung für den entstehenden Schaden dient.