Zurück zu den Ergebnissen

ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Düsseldorf, 05.05.1994 - 10 U 238/93

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LG Düsseldorf, 14.06.1993 - 1 O 29/93 -

LEITSÄTZE

Zu diesem Dokument sind in EVERS.OK redaktionell aufbereitete Leitsätze hinterlegt. Ergänzt werden diese durch weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturverweise sowie Kommentierungen und Praxishinweise.

Jeder Leitsatz enthält zudem eine KI-generierte Liste mit Leitsätzen vergleichbarer Regelungsgehalte anderer Entscheidungen. Diese können bei der Recherche, der Einordnung verwandter Entscheidungen sowie in „Meine Akten“ weiterverwendet werden.

Für den Zugriff ist eine Anmeldung mit einem entsprechenden Zugang erforderlich.

Anmelden


Zugang auswählen
OK-INHALT
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Sie kann Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten. Bitte prüfen Sie wichtige Informationen anhand der Originalquelle.

Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass in einem formularmäßigen Automatenaufstellvertrag eine vereinbarte Vertragsstrafe für die vorzeitige Beendigung des Vertrags durch eine Partei weitere Schadensersatzansprüche des Automatenaufstellers ausschließt.


a) Wer will was von wem woraus? Ein Automatenaufsteller (Gläubiger) verlangt von seinem Vertragspartner (Schuldner) Schadensersatz aufgrund einer vorzeitigen Vertragsbeendigung. Die Grundlage hierfür ist ein formularmäßiger Automatenaufstellvertrag, in dem die vorzeitige Beendigung mit einer Vertragsstrafe sanktioniert ist.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass in einem solchen Fall kein Raum für weitergehende Schadensersatzansprüche des Automatenaufstellers besteht, wenn die vorzeitige Beendigung bereits durch eine Vertragsstrafe abgedeckt ist.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Parteien durch die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für die vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses abschließend geregelt haben, welche Folgen diese Pflichtverletzung haben soll. Eine zusätzliche Geltendmachung von Schadensersatz wäre daher unzulässig, da die Vertragsstrafe als abschließende Sanktion zu verstehen ist. Dies gilt insbesondere bei formularmäßigen Verträgen, bei denen die Vertragsstrafe als pauschale Abgeltung für den entstehenden Schaden dient.

KI INHALT
Bei formularmäßiger Vertragsgestaltung mit Vertragsstrafe für vorzeitige Beendigung sind weitergehende Schadensersatzansprüche des Automatenaufstellers meist ausgeschlossen.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Vertragsstrafe und Schadensersatzanspruch bei zu vertretender vorzeitiger Vertragsbeendigung eines Formularvertrages
FUNDSTELLE
MDR 94, 1185
WuM 94, 459
NORM
§ 5 AGBG
§ 133 BGB
§ 157 BGB
REDAKTION
GERICHT
OLG Düsseldorf
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
05.05.1994
AKTENZEICHEN
10 U 238/93
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
20.05.2021