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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Saarbrücken, 20.07.2005 - 1 U 532/04-157 – Peugeot 4 –

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LG Saarbrücken, 07.09.2004 - 7 II O 132/03 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Saarbrücken entschied, dass ein Kfz-Vertragshändler seinen Anspruch auf Rückkauf des Ersatzteil- und Zubehörlagers nicht verliert, wenn er nach einer Strukturkündigung durch den Hersteller den Abschluss eines neuen Vertrages ablehnt. Entsprechende Klauseln im Händlervertrag sind unwirksam.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Kfz-Vertragshändler (VH) beansprucht von dem Hersteller (Peugeot) den Rückkauf des vertragsgemäß unterhaltenen Ersatzteil- und Zubehörlagers. Der Hersteller berief sich auf eine Klausel im formularmäßigen Händlervertrag, wonach der Rückkaufanspruch entfalle, falls der VH nach einer Strukturkündigung des Altvertrages den Abschluss eines Neuvertrages ablehne.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Saarbrücken urteilte, dass der Rückkaufanspruch des VH trotz Ablehnung eines Neuvertrages bestehen bleibt. Die entsprechende Klausel im Händlervertrag ist unwirksam.

c) Begründung des Gerichts: Die Klausel benachteilige den VH unangemessen und verstoße daher gegen § 9 Abs. 1 AGBG (jetzt § 307 BGB). Sie sei als formularmäßige Vertragsbedingung unwirksam, da sie den VH in einer Weise belaste, die mit den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht vereinbar sei.

KI INHALT
KFZ-Vertragshändler behalten Anspruch auf Rückkauf des Ersatzteillagers auch bei Ablehnung eines Neuvertrags nach Strukturkündigung. Entgegenstehende AGB-Klauseln sind unwirksam (§ 307 BGB).
ENTSCHEIDUNGSNAME
Peugeot 4
STICHWORT
Anspruch auf Rücknahme von Ersatzteilen und Zubehörteilen
Ersatzteile
Zubehörteile
Parts
Accessoires
NORM
§ 242 BGB
§ 9 Abs. 1 AGBG
§ 307 BGB
REDAKTION
GERICHT
OLG Saarbrücken
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
20.07.2005
AKTENZEICHEN
1 U 532/04-157
ECLI
ECLI:DE:OLGSL:2005:0720.1U532.04.157.0A
LIEFERUNG
01.10.2005
ÄNDERUNG
16.07.2020