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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BFH, 26.10.1970 - III R 103/68

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Renten und Bezüge, die auf einer früheren Tätigkeit als Handelsvertreter (§ 84 HGB) beruhen, nicht von der Vermögensteuer befreit sind.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Steuerpflichtiger (vermutlich ein ehemaliger Handelsvertreter) begehrt die Steuerfreiheit von Renten und Bezügen, die aus seiner früheren Tätigkeit als Handelsvertreter (§ 84 HGB) resultieren, im Rahmen der Vermögensteuer.

b) Was hat das Gericht entschieden? Der BFH hat die Steuerfreiheit abgelehnt und festgestellt, dass solche Renten und Bezüge vermögensteuerpflichtig sind.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht stützt seine Entscheidung darauf, dass die fraglichen Renten und Bezüge nicht unter die Ausnahmen fallen, die eine Befreiung von der Vermögensteuer vorsehen. Die Tätigkeit als Handelsvertreter allein rechtfertigt keine Steuerbefreiung dieser Einkünfte.

KI INHALT
Renten und Bezüge aus früherer Tätigkeit als Handelsvertreter nach § 84 HGB sind nicht von der Vermögensteuer befreit.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Versorgungsrentenansprüche von HV
FUNDSTELLE
DB 71, 509
VW 71, 485
HVR Nr. 431
NORM
§ 84 HGB
REDAKTION
GERICHT
BFH
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
26.10.1970
AKTENZEICHEN
III R 103/68
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
06.02.2020