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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Landgericht Fulda hat entschieden, dass der Aufbau einer Vertriebsorganisation durch progressive Kundenwerbung nicht als Betrug oder unerlaubte Lotterie strafbar ist, sofern die Teilnehmer transparent über Gewinnmöglichkeiten informiert werden und der Teilnehmerkreis begrenzt ist.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Die Staatsanwaltschaft (Klägerin) wirft dem Angeklagten vor, durch den Aufbau einer Vertriebsorganisation mit progressiver Kundenwerbung Betrug (§ 263 StGB) oder das unerlaubte Veranstalten einer Lotterie begangen zu haben. Der Angeklagte verteidigt sich gegen diese Vorwürfe.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das Landgericht Fulda hat den Angeklagten freigesprochen. Es sieht in der progressiven Kundenwerbung weder Betrug noch eine unerlaubte Lotterie.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht argumentiert, dass die Methode nur dann strafbar wäre, wenn die Interessenten über die Gewinnmöglichkeiten getäuscht worden wären oder der Teilnehmerkreis unbegrenzt wäre. Da die Teilnehmer hier jedoch nachvollziehbar informiert wurden und der Kreis begrenzt war, liegt keine Straftat vor.