Vorinstanzen BGH, 06.10.2016 - VII ZR 328/12 -; EuGH, 07.04.2016 - C-315/14 -; BVerfG, 26.06.2012 - 1 BvR 285/11 -; OLG München, 21.12.2010 - 7 U 4103/10 -; OLG München, 22.11.2010 - 7 U 4103/10 -; LG München I, 29.06.2010 - 13 HKO 20686/09 -; Vorlagebeschluss des BGH, 14.05.2014 - VII ZR 328/12 -; der Senat hat die Revision nicht zugelassen, weil keine Zulassungsgründe vorlägen, § 543 Abs. 2 ZPO. Die Rechtssache habe weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordere die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts. Die Entscheidung widerspreche auch nicht der höchstrichterlicher Rechtsprechung bzw. Entscheidungen anderer OLG
zum Neukundenbegriff vgl. Fröhlich, GWR 15, 313; Gräfe/Giesa, ZVertriebsR 14, 287
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