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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Hamm, 04.11.1993 - 4 U 201/93

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LG Münster, 01.07.1993 - 24 O 109/93 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Hamm entschied, dass ein Versicherungsmakler (VM) seinem Auftraggeber eine Empfehlung für einen Prüfer (z. B. für technische Prüfungen) grundsätzliche wettbewerbsrechtlich zulässig ist, es sei denn, der VM erhält dafür ein Entgelt vom Prüfer. Ohne konkrete Anhaltspunkte für eine solche Entgeltlichkeit oder eine marktbeherrschende Stellung des VM ist die Empfehlung nicht sittenwidrig i. S. d. § 1 UWG.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Versicherungsmakler (VM) empfiehlt seinem Auftraggeber (z. B. einem Versicherungsnehmer) einen Prüfer für technische Prüfungen. Ein Dritter (vermutlich ein Wettbewerber oder ein Prüfer) wirft dem VM vor, diese Empfehlung sei unlauter nach § 1 UWG, weil der VM dafür ein Entgelt vom Prüfer erhalte oder eine marktbeherrschende Stellung ausnutze.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Hamm hielt die Prüfer-Empfehlung des VM grundsätzlich für wettbewerbsrechtlich zulässig. Eine Unlauterkeit nach § 1 UWG komme nur in Betracht, wenn:

  • der VM für die Empfehlung ein Entgelt vom Prüfer erhält und dies konkret vorgetragen wird,
  • oder der VM eine monopolähnliche Stellung hat, die den Markt der Prüfer maßgeblich beeinflussen kann. Da im konkreten Fall keine dieser Voraussetzungen erfüllt war, wurde die Empfehlung als nicht sittenwidrig eingestuft.

c) Begründung des Gerichts:

  • Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass VM für Prüfer-Empfehlungen Entgelte erhalten. bloße Behauptungen ohne konkrete Anhaltspunkte ("ins Blaue hinein") rechtfertigen keinen Beweis.
  • Der VM hatte keine marktbeherrschende Stellung auf dem Dienstleistungssektor für Elektrorevisionen. Da er nur einer von vielen VM war, konnte seine Empfehlung den Markt nicht maßgeblich beeinflussen.
  • Ein beträchtlicher Teil der Sachversicherungsverträge wird ohnehin direkt durch Vertreter der Versicherungsunternehmen (VU) und nicht durch unabhängige VM betreut, was die Wettbewerbsrelevanz der Empfehlung weiter relativiert.
KI INHALT
Prüfer-Empfehlung durch Versicherungsmakler ist wettbewerbsrechtlich zulässig, es sei denn, es liegt eine vergütete Empfehlung vor. Keine Sittenwidrigkeit bei fehlender Marktbeherrschung.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Wettbewerbsverstoß eines VM
Empfehlung eines bestimmten Sachverständigen in der gewerblichen Sachversicherung
Beweiserhebung über Behauptungen "ins Blaue hinein"
Prüfer-Benennung
NORM
§ 1 UWG
REDAKTION
Evers
GERICHT
OLG Hamm
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
04.11.1993
AKTENZEICHEN
4 U 201/93
ECLI
LIEFERUNG
01.10.2000
ÄNDERUNG
15.04.2026 13:57:42