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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Celle, 29.01.1971 - 13 U 45/66

LEITSÄTZE

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Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Sie kann Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten. Bitte prüfen Sie wichtige Informationen anhand der Originalquelle.

Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Celle entscheidet, dass bei einer Klage, die zunächst auf Auskunft und später auf Schadensersatz gerichtet wird, nur der Wert der Schadensersatzforderung für den Streitwert maßgeblich ist. Die Auskunftsklage wird nicht gesondert bewertet. Zudem klärt das Gericht die Anwendbarkeit der §§ 352, 353 HGB auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Kläger begehrt zunächst Auskunftserteilung und später Schadensersatz (vermutlich aus unerlaubter Handlung oder Handelsgeschäften). Die genauen Parteien und der konkrete Anspruchsgrund sind dem Auszug nicht zu entnehmen, aber es geht um die Bewertung des Streitwerts in einem solchen Fall.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Gericht entscheidet, dass der Streitwert allein durch den (höheren) Wert der Schadensersatzklage bestimmt wird. Die vorherige Auskunftsklage fließt nicht zusätzlich in die Streitwertberechnung ein.

c) Begründung des Gerichts: Die Auskunftsklage dient hier nur als Vorstufe zur Vorbereitung der Schadensersatzklage. Da sie kein eigenständiges wirtschaftliches Interesse darstellt, wird sie nicht gesondert bewertet. Zudem wird die Anwendbarkeit der §§ 352, 353 HGB (die u.a. die Verjährung von Ansprüchen aus Handelsgeschäften regeln) auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung thematisiert, ohne dass die Entscheidung dies im Auszug näher ausführt.


Hinweis: Die genauen Umstände des Falls (z.B. Parteien, Sachverhalt) sind der vorliegenden Passage nicht zu entnehmen.

KI INHALT
Anwendbarkeit der §§ 352, 353 HGB auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung; Streitwert bei Auskunfts- und Schadensersatzklage: nur der höhere Wert der Schadensersatzklage zählt.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Bierlieferungsvertrag
Umgehung eines Wettbewerbsverbots durch Vorschieben von Angehörigen
Gründung eines weiteren Geschäfts durch Ehefrau des Verpflichteten
Auskunft zur Vorbereitung des Schadensersatzanspruchs
FUNDSTELLE
DB 71, 865
VW 71, 683
WM 71, 233
NORM
§ 352 HGB
§ 353 HGB
§ 242 BGB
REDAKTION
GERICHT
OLG Celle
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
29.01.1971
AKTENZEICHEN
13 U 45/66
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
06.04.2022