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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LG Oldenburg, 09.04.2001 - 5 O 1023/01-98

VERFAHRENSINFORMATIONEN

n.rkr.

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Landgericht Oldenburg hat entschieden, dass ein Unternehmen nur dann am Jubiläumsverkauf des Finanzgerichts teilnehmen darf, wenn es selbst bereits 25 Jahre besteht. Die Dauer des Bestehens des Finanzgerichts ist dabei irrelevant.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Franchisenehmer (FN) möchte am Jubiläumsverkauf des Finanzgerichts (FG) teilnehmen. Der FN besteht selbst noch keine 25 Jahre und stützt seinen Anspruch vermutlich auf die Teilnahmebedingungen des FG.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Landgericht Oldenburg hat die Teilnahme des FN am Jubiläumsverkauf für unzulässig erklärt.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht stellt klar, dass allein das Bestehen des FN seit mindestens 25 Jahren maßgeblich ist. Die Dauer des Bestehens des FG spielt keine Rolle. Da der FN diese Voraussetzung nicht erfüllt, darf er nicht am Jubiläumsverkauf teilnehmen.

KI INHALT
Teilnahme am Jubiläumsverkauf des Finanzgerichts setzt 25-jähriges Bestehen des Franchisenehmers voraus.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Teilnahme des FN am Jubiläumsverkauf
NORM
§ 7 UWG
REDAKTION
GERICHT
LG Oldenburg
SPRUCHTYP
Beschluss
DATUM
09.04.2001
AKTENZEICHEN
5 O 1023/01-98
ECLI
ECLI:DE:LGOLDBG:2001:0409.5O1023.01.98.0A
LIEFERUNG
01.10.2003
ÄNDERUNG
04.12.2020