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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Naumburg, 03.03.1997 - 1 U 122/96

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LG Magdeburg, 17.04.1996 - 5 O 626/95 -

LEITSÄTZE

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Fazit: Der Provisionsanspruch eines Arbeitsvermittlers entfällt, wenn der vermittelte Arbeitsvertrag zwar zivilrechtlich wirksam geschlossen, aber wegen fehlender Betriebsratszustimmung nicht durchgeführt werden kann.


Zusammenfassung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Makler (Arbeitsvermittler) verlangt von seinem Auftraggeber Provision für die Vermittlung eines Arbeitsvertrages aufgrund eines Maklervertrags (§ 652 BGB).

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Naumburg hat entschieden, dass der Provisionsanspruch des Maklers entfällt, wenn der vermittelte Arbeitsvertrag zwar wirksam geschlossen, aber wegen fehlender Zustimmung des Betriebsrates (§ 99 BetrVG) nicht durchgeführt werden kann.

c) Begründung des Gerichts:

  • Grundsätzlich entsteht der Provisionsanspruch erst, wenn der vermittelte Vertrag wirksam ist (hier: Arbeitsvertrag).
  • Wenn die Wirksamkeit des Vertrages von einer Genehmigung abhängt (z. B. Betriebsratszustimmung), entsteht der Anspruch erst mit Erteilung der Genehmigung.
  • Ob der Vertrag tatsächlich durchgeführt wird, ist grundsätzlich irrelevant. Ausnahme: Wenn nicht der Vertrag selbst, sondern dessen Erfüllung genehmigungsbedürftig ist (hier: Beschäftigung des Arbeitnehmers ohne Betriebsratszustimmung).
  • Da die Arbeitsleistung hier aus Rechtsgründen unmöglich ist, wird der Provisionsanspruch verneint – ähnlich wie bei einem von vornherein unwirksamen Vertrag.
  • Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Genehmigung gerichtlich zu erzwingen; sein Untätigbleiben führt daher nicht zur Provisionspflicht.
KI INHALT
Provisionsanspruch entsteht erst mit Genehmigung des vermittelten Vertrages; bei Arbeitsvermittlung entfällt er, wenn der Vertrag wegen fehlender Betriebsratszustimmung nicht durchgeführt werden kann.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Genehmigung eines genehmigungspflichtigen Vertrages als Voraussetzung für das Entstehen des Provisionsanspruchs
Provisionsanspruch des Maklers
NORM
§ 652 BGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
OLG Naumburg
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
03.03.1997
AKTENZEICHEN
1 U 122/96
ECLI
ECLI:DE:OLGNAUM:1997:0303.1U122.96.0A
LIEFERUNG
01.09.1998
ÄNDERUNG
24.07.2026 11:39:30