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ERGEBNISVORSCHLÄGE

Rechtbank van Koophandel Antwerpen, 10.02.1997 - n.m. – Transportversicherung 6 –

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Ein belgischer Versicherungsmakler (VM) begeht einen Berufsfehler, wenn er eine als „All-Risks“-Police bezeichnete Versicherung vorlegt, die in Wahrheit nur die CMR-Haftung abdeckt.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Kunde verlangt von einem belgischen Versicherungsmakler Schadensersatz, weil dieser eine als „All-Risks“-Police vermarktete Transportversicherung bereitgestellt hat, die tatsächlich nur die begrenzte CMR-Haftung (Haftung nach dem internationalen Abkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) abdeckt. Der Kunde stützt seinen Anspruch auf einen Berufsfehler (Kunstfehler) des Maklers.

b) Was hat das Gericht entschieden? Die Rechtbank van Koophandel Antwerpen (Handelsgericht Antwerpen) hat entschieden, dass der Versicherungsmakler einen Kunstfehler begeht, wenn er eine Police als „All-Risks“ bezeichnet, die tatsächlich nur eine CMR-Haftung abdeckt.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass eine „All-Risks“-Police im Versicherungswesen üblicherweise einen umfassenden Schutz gegen alle Risiken bietet. Wenn der Makler eine Police mit deutlich geringerem Deckungsumfang (hier: nur CMR-Haftung) als „All-Risks“ präsentiert, handelt es sich um eine irreführende Darstellung, die nicht den beruflichen Sorgfaltspflichten eines Versicherungsmaklers entspricht. Dies stellt einen Berufsfehler dar.

KI INHALT
Belgischer Versicherungsmakler begeht Kunstfehler, wenn er eine "All-Risks"-Police vorlegt, die nur CMR-Haftung abdeckt.
ENTSCHEIDUNGSNAME
Transportversicherung 6
STICHWORT
Haftung des VM
Beratungsfehler eines belgischen VM bei Abschluss einer Transportversicherung
FUNDSTELLE
Europäisches TranspR 97, 245
NORM
REDAKTION
Evers
GERICHT
Rechtbank van Koophandel Antwerpen
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
10.02.1997
AKTENZEICHEN
n.m.
ECLI
LIEFERUNG
01.10.2000
ÄNDERUNG
03.03.2021