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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 860/96 – Hamburg-Mannheimer 4 –

VERFAHRENSINFORMATIONEN

n. rkr.; aufgehoben und zurückverwiesen durch BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 256/98 -; Vorinstanz ArbG Nürnberg, 31.07.1996 - 2 Ca 4546/95 -; nachfolgend LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98 -; BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 - Hamburg-Mannheimer 4 -

LEITSÄTZE

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OK-INHALT
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Sie kann Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten. Bitte prüfen Sie wichtige Informationen anhand der Originalquelle.

Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg bestätigte mit Urteil vom 25.02.1998 die Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Nürnberg vom 31.07.1996 im Fall Hamburg-Mannheimer 4. Es ging um eine Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei der das ArbG Nürnberg zugunsten einer Partei entschieden hatte. Das LAG Nürnberg schloss sich dieser Bewertung an, ohne eigene detaillierte Begründung hinzuzufügen.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Die genauen Parteien und der konkrete Streitgegenstand (z. B. Kündigungsschutz, Lohnforderung etc.) sind aus dem Auszug nicht ersichtlich. Es handelt sich um einen Rechtsstreit zwischen einem Arbeitnehmer und der Hamburg-Mannheimer Versicherung (vermutlich als Arbeitgeberin), der vor dem ArbG Nürnberg verhandelt wurde.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das ArbG Nürnberg entschied am 31.07.1996 zugunsten einer der Parteien (Inhalt der Entscheidung nicht näher spezifiziert). Das LAG Nürnberg bestätigte diese Entscheidung am 25.02.1998 in der Berufungsinstanz und verwies dabei auf die Gründe des ArbG.

c) Begründung des Gerichts: Das LAG Nürnberg begründete seine Entscheidung nicht eigenständig, sondern bezog sich vollständig auf die Entscheidungsgründe des ArbG Nürnberg (Aktenzeichen: 2 Ca 4546/95). Es sah daher keine Veranlassung, von der Vorinstanz abzuweichen.


Hinweis: Für eine präzisere Zusammenfassung wären weitere Details zum Sachverhalt (z. B. Klageantrag, Streitwert) oder der vollständige Urteilstext erforderlich. Der vorliegende Auszug gibt nur die Bestätigung der Vorinstanz wieder.

KI INHALT
Bestätigung des Urteils des ArbG Nürnberg vom 31.07.1996 - 2 Ca 4546/95 durch das LAG Nürnberg.
ENTSCHEIDUNGSNAME
Hamburg-Mannheimer 4
STICHWORT
Abgrenzung VV / AN
Versicherungsvermittler
Status
Versicherungsaußendienst
eigenständiges Auftreten mit unternehmerischen Chancen und Risiken
Unternehmerchance
Unternehmerrisiko
unternehmerische Freiheit
fremdnützige Tätigkeit
Fremdnützigkeit
Ausschließlichkeitsagent
Einfirmenvertreter
Schulungen
Scheinselbständigkeit
FUNDSTELLE
EversOK
AiB 98, 296 m. Anm. Fischer
BuW 98, 591 m. Anm. Kunz/Kunz
AiB 1998, 296-297
NORM
§ 84 Abs. 1 Satz 2 HGB
§ 611 BGB
§ 92 HGB
§ 92 a HGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
LAG Nürnberg
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
25.02.1998
AKTENZEICHEN
4 Sa 860/96
ECLI
ECLI:DE:LAGNUER:1998:0225.4SA860.96.0A
LIEFERUNG
01.04.1998
ÄNDERUNG
17.02.2021