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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LG Kiel, 05.07.1990 - 15 O 198/89

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das LG Kiel entscheidet, dass ein früherer Versicherungsmakler nach einem Vermittlerwechsel keinen Anspruch auf die Restcourtage hat, wenn er den Vertrag nicht selbst vermittelt, sondern nur betreut hat. Änderungen am Vertrag durch den Makler gelten nur dann als neue Vermittlung, wenn sie über bloße Anpassungen (z. B. an Markt- oder Gesetzesänderungen) hinausgehen.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein früherer Versicherungsmakler (Kläger) verlangt von dem neuen Makler (Beklagter) die Auszahlung der restlichen Courtage (Provision) für einen Versicherungsvertrag, den er zwar nicht vermittelt, aber betreut hatte. Der neue Makler erhält die volle Courtage vom Versicherer und führt davon 50 % an den früheren Makler ab. Der Kläger beansprucht den verbleibenden Teil.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Gericht weist die Klage ab. Der frühere Makler hat keinen Anspruch auf die Restcourtage, da er den Vertrag nicht selbst vermittelt hat. Zudem zählen Änderungen am Vertrag (z. B. Anpassungen an Markt- oder Gesetzesänderungen) nicht als neue Vermittlung, sondern als bloße Betreuung.

c) Begründung des Gerichts:

  • Kein Vermittlungsanspruch ohne Ursprungsvermittlung: Ein Anspruch auf Courtage für die Zeit nach dem Vermittlerwechsel setzt voraus, dass der Makler den Vertrag ursprünglich vermittelt hat. Die bloße Betreuung reicht nicht aus.
  • Abgrenzung von Vermittlung und Betreuung: Änderungen am Vertrag, die den Bedürfnissen des Versicherungsnehmers oder externen Vorgaben (Markt, Gesetz) entsprechen, sind Verwaltungshandlungen und keine neue Vermittlung. Nur bei eigenständiger Vermittlung eines neuen Vertrages bestünde ein Courtageanspruch.
KI INHALT
Kein Anspruch auf Restcourtage für früheren Makler bei Vermittlerwechsel, wenn dieser den Vertrag nicht vermittelt, sondern nur betreut hat. Änderungen im Bedingungswerk gelten als Betreuung, keine neue Vermittlung.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Abgrenzung Vermittlungstätigkeit / laufende Betreuungs- und Verwaltungstätigkeit
Betreuung und Verwaltung
Vermittlungstätigkeit
Vermittlung
Begriff
Courtageanspruch bei Vermittlerwechsel
Rundschreiben des GDV M-Tgb.-NR. 27/88 vom 2.2.1988 zu den Usancen im Versicherungsmaklerbereich
Courtageansprüche
Courtage
FUNDSTELLE
EversOK
VW 90, 1423
NORM
§ 93 HGB
§ 346 HGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
LG Kiel
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
05.07.1990
AKTENZEICHEN
15 O 198/89
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
01.12.2001