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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BAG, 10.01.1989 - 3 AZR 460/87

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanzen, ArbG Berlin, 01.10.1986 # - 29 Ca 48/86 -; LAG Berlin 09.04.1987 # - 7 Sa 121/86 -; allgemein zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot vgl. Gaul, DB 95, 874

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das BAG hat entschieden, dass ein vertragliches Wettbewerbsverbot zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch durch mündliche Vereinbarung aufgehoben werden kann, selbst wenn vertragliche Änderungen grundsätzlich der Schriftform bedürfen. Voraussetzung ist, dass beide Parteien übereinstimmend die mündliche Vereinbarung als maßgeblich wollen.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Die Parteien eines Arbeitsvertrages (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) streiten darüber, ob ein vereinbartes Wettbewerbsverbot durch mündliche Absprache aufgehoben werden kann, obwohl der Vertrag für Änderungen eine Schriftformklausel vorsieht.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass eine mündliche Aufhebung des Wettbewerbsverbots wirksam ist, wenn beide Parteien die mündliche Vereinbarung als verbindlich ansehen und dies übereinstimmend wollen.

c) Begründung des Gerichts: Das BAG stützt sich auf eine bestehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Demnach sind mündliche Vereinbarungen trotz Schriftformklausel wirksam, wenn die Parteien die Maßgeblichkeit der mündlichen Absprache übereinstimmend gewollt haben. Dies gelte auch für die Aufhebung eines Wettbewerbsverbots im Arbeitsvertrag. Die Formfreiheit der Aufhebungsvereinbarung setze sich in diesem Fall gegen die Schriftformklausel durch, sofern der übereinstimmende Wille der Parteien vorliege.

KI INHALT
Mündliche Aufhebung eines Wettbewerbsverbots im Arbeitsvertrag möglich – auch bei vereinbartem Schriftzwang wirksam, wenn beide Parteien dies übereinstimmend wollen.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
mündliche Aufhebung des Wettbewerbsverbots
FUNDSTELLE
NORM
§ 74 HGB
§ 74 c HGB
§ 125 Satz 2 BGB
REDAKTION
GERICHT
BAG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
10.01.1989
AKTENZEICHEN
3 AZR 460/87
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
25.02.2026 09:08:05