Zurück zu den Ergebnissen

ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Düsseldorf, 19.10.1954 - 2 U 300/53

LEITSÄTZE

Zu diesem Dokument sind in EVERS.OK redaktionell aufbereitete Leitsätze hinterlegt. Ergänzt werden diese durch weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturverweise sowie Kommentierungen und Praxishinweise.

Jeder Leitsatz enthält zudem eine KI-generierte Liste mit Leitsätzen vergleichbarer Regelungsgehalte anderer Entscheidungen. Diese können bei der Recherche, der Einordnung verwandter Entscheidungen sowie in „Meine Akten“ weiterverwendet werden.

Für den Zugriff ist eine Anmeldung mit einem entsprechenden Zugang erforderlich.

Anmelden


Zugang auswählen
OK-INHALT
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Sie kann Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten. Bitte prüfen Sie wichtige Informationen anhand der Originalquelle.

Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Düsseldorf entscheidet, dass der Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs nach § 87c Abs. 2 HGB nicht zeitlich auf den Zeitpunkt der Abrechnung beschränkt ist.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Handelsvertreter (oder ein vergleichbarer Anspruchsberechtigter) verlangt von seinem Geschäftsherrn die Erteilung eines Buchauszugs gemäß § 87c Abs. 2 HGB. Streitig war, ob dieser Anspruch nur „bei der Abrechnung“ geltend gemacht werden kann oder ob er auch später noch besteht.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Zusatz „bei der Abrechnung“ in § 87c Abs. 2 HGB keine zeitliche Begrenzung des Anspruchs auf Buchauszug bedeutet. Der Anspruch kann also auch nach der Abrechnung geltend gemacht werden.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht interpretiert die Formulierung „bei der Abrechnung“ nicht als zeitliche Einschränkung, sondern als sachlichen Zusammenhang. Der Buchauszug dient der Überprüfung der Abrechnung, muss aber nicht zwingend gleichzeitig mit dieser verlangt werden. Eine zeitliche Beschränkung wäre mit dem Zweck der Norm (Transparenz und Kontrollmöglichkeit für den Handelsvertreter) nicht vereinbar.

KI INHALT
"§ 87c Abs. 2 HGB: Der Zusatz 'bei der Abrechnung' begrenzt den Anspruch auf Buchauszug nicht zeitlich."
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Buchauszug
Fälligkeit des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs
bei der Abrechnung
zeitliche Begrenzung
Entstehung des Anspruchs
FUNDSTELLE
HVR Nr. 99
NORM
§ 91 HGB 1897
§ 87 c Abs. 2 HGB
REDAKTION
GERICHT
OLG Düsseldorf
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
19.10.1954
AKTENZEICHEN
2 U 300/53
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
02.01.2026 09:02:30