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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Saarbrücken, 03.04.2002 - 1 U 577/01-133

VERFAHRENSINFORMATIONEN

n.rkr.; Vorinstanz LG Saarbrücken - 15 O 279/99 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Saarbrücken hat entschieden, dass ein Anlagevermittler, der ein Anlagemodell vermittelt, dessen Rentabilität von der Trägerschaft durch einen gemeinnützigen Verband abhängt, den Anlageinteressenten ausdrücklich auf seinen fehlenden Kenntnisstand über die tatsächliche Verwirklichung dieser Trägerschaft hinweisen muss. Zudem ist eine formularmäßige Haftungsfreizeichnung des Anlagevermittlers unwirksam.


a) Wer will was von wem woraus? Ein Anlageinteressent verlangt von einem Anlagevermittler Schadensersatz, weil dieser ihm ein Anlagemodell vermittelt hat, dessen Rentabilität entscheidend von der Trägerschaft durch einen gemeinnützigen Verband abhing. Der Vermittler hatte keine eigenen Erkundigungen darüber eingezogen, ob die Trägerschaft tatsächlich verwirklicht wurde, und den Interessenten auch nicht darauf hingewiesen, dass ihm diese Information fehlt.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Gericht hat entschieden, dass der Anlagevermittler den Anlageinteressenten ausdrücklich auf seinen fehlenden Kenntnisstand über die Trägerschaft hinweisen hätte müssen. Zudem hat es eine formularmäßige Haftungsfreizeichnung des Vermittlers für unwirksam erklärt, da diese gegen § 9 Abs. 1 AGBG (jetzt § 307 Abs. 1 BGB) verstößt.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Anlagevermittler eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Anlageinteressenten hat, insbesondere wenn die Rentabilität des Anlagemodells von einer bestimmten Voraussetzung (hier: die Trägerschaft durch einen gemeinnützigen Verband) abhängt. Da der Vermittler keine eigenen Erkundigungen angestellt hat, hätte er den Interessenten zumindest über seinen Wissensmangel informieren müssen. Die formularmäßige Haftungsfreizeichnung ist unwirksam, weil sie den Anlageinteressenten unangemessen benachteiligt und gegen das gesetzliche Verbot der unangemessenen Benachteiligung in AGB verstößt.

KI INHALT
Anlagevermittler müssen auf fehlende Kenntnis über gemeinnützige Trägerschaft hinweisen; formularmäßige Haftungsfreizeichnung ist unwirksam.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Haftungsfreizeichnung
Anlagevermittlung
NORM
§ 276 BGB
§ 9 Abs. 1 AGBG
REDAKTION
GERICHT
OLG Saarbrücken
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
03.04.2002
AKTENZEICHEN
1 U 577/01-133
ECLI
ECLI:DE:OLGSL:2002:0403.1U577.01.133.0A
LIEFERUNG
01.04.2003
ÄNDERUNG
05.11.2020