Vorinstanzen OLG Koblenz, 18.01.2002 - 8 U 640/01 -; LG Koblenz, 21.03.2001 - 15 O 215/00 -
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Ein über zwei Jahre hinausgehendes nachvertragliches Wettbewerbsverbot für einen aus einer Freiberuflersozietät ausgeschiedenen Gesellschafter ist sittenwidrig (§ 138 BGB) und damit unwirksam, da nach zwei Jahren die Mandantenbeziehungen typischerweise so abklingen, dass der Ausgeschiedene wie jeder andere Wettbewerber zu behandeln ist.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Ein ehemaliger Gesellschafter einer Freiberuflersozietät (z. B. Anwalts- oder Steuerberaterkanzlei) wendet sich gegen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das ihm für mehr als zwei Jahre nach seinem Ausscheiden auferlegt wurde. Er beruf sich darauf, dass eine solche Regelung gegen die guten Sitten (§ 138 BGB) verstößt.
b) Was hat das Gericht entschieden? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das länger als zwei Jahre dauert, gegen § 138 BGB verstößt und daher unwirksam ist.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass sich die während der Zugehörigkeit zur Sozietät entstandenen Mandantenverbindungen typischerweise innerhalb von zwei Jahren so weit auflösen, dass der ausgeschiedene Gesellschafter ab diesem Zeitpunkt wie jeder andere Wettbewerber auf dem Markt agieren kann. Eine längere Beschränkung wäre unverhältnismäßig und damit sittenwidrig. Der BGH verweist dabei auf seine frühere Rechtsprechung (Urteil vom 08.05.2000 - II ZR 308/98).