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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LG Bielefeld, 24.07.1974 - 13 S 12/74 – Industriepagandist –

VERFAHRENSINFORMATIONEN

zu der Entscheidung vgl. auch LG Münster 17.03.1977 LS 1 m.w.N.

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das LG Bielefeld entscheidet, dass ein Außendienstmitarbeiter nur dann als Handelsvertreter (§ 84 Abs. 1 HGB) gilt, wenn er aktiv auf Geschäftsabschlüsse hinwirkt. bloße Werbung oder Vorbereitung von Verhandlungen reicht nicht aus.


a) Wer will was von wem woraus? Ein Außendienstmitarbeiter (möglicher HV) begehrt die Anerkennung als Handelsvertreter nach § 84 Abs. 1 HGB vom Unternehmer (U), weil er diesem Kunden zuführt und technische Verhandlungen führt.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Gericht verneint die Eigenschaft als Handelsvertreter, da der Außendienstmitarbeiter zwar Kunden akquiriert und vorbereitende Gespräche führt, aber nicht aktiv auf konkrete Geschäftsabschlüsse hinwirkt.

c) Begründung des Gerichts:

  • Vermittlung i.S.d. § 84 Abs. 1 HGB erfordert eine dauerhafte Tätigkeit, die darauf abzielt, den Kunden zum Geschäftsabschluss zu bewegen (z. B. durch Einflussnahme auf dessen Willensbildung).
  • bloße Werbung (z. B. Kaufreize wecken) oder die Vorbereitung von Verhandlungen (hier: Einführung in Ausschreibungen, technische Gespräche) genügen nicht, wenn der Mitarbeiter nicht in die finale Abschlussphase eingebunden ist.
  • Im konkreten Fall fehlt es an der aktiven Mitwirkung bei den konkreten Vertragsabschlüssen, daher liegt keine Handelsvertretertätigkeit vor.
KI INHALT
Vermittlung nach § 84 Abs. 1 HGB erfordert aktives Hinwirken auf Geschäftsabschlüsse; bloße Werbung oder Vorbereitung von Verhandlungen reicht nicht aus.
ENTSCHEIDUNGSNAME
Industriepagandist
STICHWORT
Abgrenzung HV / Propagandist
Vermittlungstätigkeiten bei öffentlicher Ausschreibung von Aufträgen
FUNDSTELLE
BB 75, 7
NORM
§ 84 Abs. 1 HGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
LG Bielefeld
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
24.07.1974
AKTENZEICHEN
13 S 12/74
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
23.04.2026 15:02:12