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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Schleswig, 21.11.1997 - 14 U 90/96

VERFAHRENSINFORMATIONEN

n. rkr.; Vorinstanz LG Itzehoe - 7 O 80/94 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Schleswig entschied am 21.11.1997 (Az. 14 U 90/96), dass ein Leasingvertrag nicht als Existenzgründungsdarlehen nach dem Verbraucherkreditgesetz (VerbKrG) gilt, wenn das Gewerbe bereits vorher ausgeübt wurde und ohne deutliche Unterbrechung fortgesetzt wird. Zudem kann das Gericht den Refinanzierungssatz schätzen, wenn die Parteien keine substantiierten Angaben zu den Refinanzierungsbedingungen machen.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Leasingnehmer begehrt die Anwendung der Schutzvorschriften des Verbraucherkreditgesetzes (VerbKrG) auf seinen Leasingvertrag, um sich auf die für Existenzgründungsdarlehen geltenden Sonderregelungen (z. B. Widerrufsrecht) zu berufen. Der Leasinggeber wendet ein, dass es sich nicht um eine Existenzgründung handele, da das Gewerbe bereits zuvor ausgeübt wurde.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Schleswig verneinte die Qualifizierung des Leasingvertrags als Existenzgründungsdarlehen nach § 1 Abs. 2 VerbKrG. Zudem hielt es eine Schätzung des Refinanzierungssatzes für zulässig, da der Vortrag der Parteien zu den Refinanzierungsbedingungen unsubstantiiert war.

c) Begründung des Gerichts:

  1. Keine Existenzgründung: Ein Existenzgründungsdarlehen setze voraus, dass der Kreditnehmer ein neues Gewerbe aufnehme. Werde das Gewerbe jedoch bereits vorher ausgeübt und ohne deutliche Zäsur (z. B. Unterbrechung oder grundlegende Änderung) fortgesetzt, liege keine Gründung vor.
  2. Schätzung des Refinanzierungssatzes: Da keine ausreichenden Angaben zu den tatsächlichen Refinanzierungsbedingungen vorlagen, durfte das Gericht den Satz nach § 287 ZPO (freie Schätzung) selbst ermitteln.

Hinweis: Das VerbKrG wurde später durch das BGB (insb. §§ 491 ff.) abgelöst, die Grundsätze zur Abgrenzung von Existenzgründungen bleiben jedoch relevant.

KI INHALT
Existenzgründungsdarlehen nach VerbKrG bei Fortführung eines Gewerbes ohne deutliche Zäsur verneint; Refinanzierungssatz bei unsubstantiiertem Vortrag vom Gericht geschätzt.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes bei wiederholter Existenzgründung
NORM
§ 1 VerbrKrG
REDAKTION
GERICHT
OLG Schleswig
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
21.11.1997
AKTENZEICHEN
14 U 90/96
ECLI
ECLI:DE:OLGSH:1997:1121.14U90.96.0A
LIEFERUNG
01.04.2000
ÄNDERUNG
22.02.2021