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ERGEBNISVORSCHLÄGE

AG Kempten, 15.11.1979 - 3 C 650/79

VERFAHRENSINFORMATIONEN

vgl. zur Eigenhaftung des VV OLG Karlsruhe, 09.05.1985 LS 3 m.w.N.

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Amtsgericht Kempten entscheidet, dass ein Versicherungsvertreter (VV) für Schäden haften kann, die durch eine unrichtige Ausfüllung eines Versicherungsantrags entstehen. Das Gericht bejaht hier eine Schadensersatzpflicht des VV gegenüber dem Versicherungsnehmer, da dieser die Antragsangaben fehlerhaft vorgenommen hat.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Versicherungsnehmer (Kläger) verlangt Schadensersatz vom Versicherungsvertreter (Beklagter) wegen fehlerhafter Ausfüllung des Versicherungsantrags. Der VV habe als Vermittler die Pflicht, den Antrag korrekt und vollständig auszufüllen, was er hier nicht getan habe. Die fehlerhaften Angaben führten zu einem Nachteil für den Versicherungsnehmer (z. B. Leistungsverweigerung der Versicherung).

b) Was hat das Gericht entschieden? Das AG Kempten hat den VV zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, da er seine Pflichten als Versicherungsvertreter verletzt hat. Die unrichtige Ausfüllung des Antrags stellt eine Pflichtverletzung dar, für die der VV einstehen muss.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht stützt seine Entscheidung auf die vertragliche und/oder deliktische Haftung des VV. Als Vermittler habe dieser eine Sorgfaltspflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer, den Antrag richtig auszufüllen. Die fehlerhafte Ausfüllung sei ursächlich für den entstandenen Schaden (z. B. fehlende Versicherungsleistung). Der VV könne sich nicht damit entlasten, dass der Versicherungsnehmer die Angaben selbst hätte prüfen müssen, da der VV als Fachmann eine besondere Verantwortung trage.

KI INHALT
Haftung des Versicherungsvertreters für Schäden durch fehlerhafte Ausfüllung des Versicherungsantrags – AG Kempten, 15.11.1979.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Eigenhaftung des VV
FUNDSTELLE
VersR 81, 472
NORM
§ 276 BGB
§ 16 VVG
REDAKTION
GERICHT
AG Kempten
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
15.11.1979
AKTENZEICHEN
3 C 650/79
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
01.12.2001