n. rkr.; Vorinstanz LG Berlin, 13.06.1989 - 16 O 176/89 -; nachgehend BGH, 05.05.1994
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Kammergericht (KG) hat entschieden, dass es nicht gegen das Wettbewerbsrecht (§ 1 UWG) verstößt, wenn ein Versicherungsunternehmen (VU) Verbraucher ohne bestehende Geschäftbeziehung durch Vertreter zu Hause besuchen lässt, sofern der Besuch zuvor schriftlich angekündigt wurde.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Ein Versicherungsunternehmen (VU) möchte Verbraucher, zu denen keine vorherige geschäftliche Beziehung besteht, durch Vertreter zu Hause aufsuchen. Die Frage ist, ob dies wettbewerbsrechtlich zulässig ist, insbesondere ob es gegen § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das Kammergericht (KG) hat entschieden, dass ein solcher Vertreterbesuch nicht unlauter im Sinne des § 1 UWG ist, wenn der Besuch zuvor schriftlich angekündigt wurde.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht argumentiert, dass die schriftliche Ankündigung des Besuchs die Transparenz und die Informationsfreiheit des Verbrauchers wahrt. Ohne diese Ankündigung könnte der unangekündigte Besuch als aufdringlich oder belästigend empfunden werden, was wettbewerbsrechtlich bedenklich wäre. Durch die Vorabinformation wird dem Verbraucher jedoch die Möglichkeit gegeben, sich auf den Besuch vorzubereiten oder ihn abzulehnen, was den Eingriff in seine Privatsphäre minimiert. Daher liegt kein Verstoß gegen § 1 UWG vor.