Vorinstanz LG Koblenz, 16.01.2007 - 1 O 591/05 -
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Koblenz entschied, dass der Verpächter einer Tankstelle bei einer Umstellung auf Markenkraftstoffe ohne Mitwirkung des Pächters („Umflaggung“) den Pachtzins ermäßigen muss.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Der Pächter einer Tankstelle begehrt eine Ermäßigung des Pachtzinses vom Verpächter, nachdem dieser den Vertrieb ohne dessen Mitwirkung auf Markenkraftstoffe umgestellt hat.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Koblenz urteilte, dass der Verpächter den Pachtzins im Wege der Vertragsanpassung ermäßigen muss.
c) Begründung des Gerichts: Die Umstellung auf Markenkraftstoffe („Umflaggung“) ohne Mitwirkung des Pächters stellt eine einseitige Änderung der Vertragsgrundlage dar, die eine Anpassung des Pachtzinses erfordert, um den Pächter nicht unzumutbar zu benachteiligen.