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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BGH, 15.07.1999 - I ZR 44/97 – Tageszulassung –

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanzen OLG Dresden, 21.01.1997 - 14 U 1405/96 -; LG Leipzig, 23.05.1996 - 6 HKKO 2091/96 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Der BGH hat entschieden, dass ein Händler, der fabrikneue, aus dem EU-Ausland importierte Fahrzeuge mit bereits begonnener Herstellergarantie (durch Tageszulassung im Ausland) bewirbt, auf die verkürzte Garantiezeit nur hinweisen muss, wenn diese um mehr als zwei Wochen reduziert ist.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Händler wirbt für fabrikneue, aus dem EU-Ausland importierte Fahrzeuge, deren Herstellergarantie aufgrund einer im Ausland erfolgten Erstzulassung („Tageszulassung“) bereits zu laufen begonnen hat. Die Frage war, ob der Händler in seiner Werbung auf die bereits begonnene Garantiezeit hinweisen muss.

b) Was hat das Gericht entschieden? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Händler auf die verkürzte Garantiezeit nur dann hinweisen muss, wenn die Garantiezeit zum Zeitpunkt der Werbung um mehr als zwei Wochen verkürzt ist.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Der BGH begründet seine Entscheidung damit, dass eine Hinweispflicht nur dann besteht, wenn die Verkürzung der Garantiezeit für den Verbraucher wesentlich ist. Eine Verkürzung von bis zu zwei Wochen wird als nicht so gravierend angesehen, dass sie eine Aufklärungspflicht auslöst. Erst bei einer längeren Verkürzung ist der Hinweis erforderlich, um den Verbraucher nicht zu täuschen.

KI INHALT
Händler müssen bei Werbung für importierte fabrikneue Fahrzeuge mit Tageszulassung auf begonnene Herstellergarantie nur hinweisen, wenn diese um mehr als zwei Wochen verkürzt ist.
ENTSCHEIDUNGSNAME
Tageszulassung
STICHWORT
erforderlicher Hinweis bei Verkürzung der Garantiezeit um mehr als zwei Wochen
FUNDSTELLE
BB 99, 2044
DB 00, 206
EBE/BGH 99, 291
MDR 00, 409
NWB 99, 3754
RdW 99, 622
WM 99, 2266
Magazindienst 99, 1211
DAR 99, 501 LS
NORM
§ 3 UWG
Art. 28 EG
Art. 234 Abs. 3 EG
§ 91 Abs. 1 ZPO
§ 92 Abs. 1 ZPO
§ 97 Abs. 1 ZPO
REDAKTION
GERICHT
BGH
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
15.07.1999
AKTENZEICHEN
I ZR 44/97
ECLI
LIEFERUNG
01.04.2000
ÄNDERUNG
25.01.2021