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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Koblenz, 16.05.2002 - 5 U 1974/01

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LG Koblenz, 11.12.2001 - 1 O 271/01

zum Provisionsanspruch des Maklers bei anfänglichem Leistungshindernis des Hauptvertrags vgl. Meier, ZMR 15, 100

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Makler seinen Provisionsanspruch gegen den Verkäufer behält, auch wenn er gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt, indem er den Kaufvertragsentwurf ausarbeitet, und selbst dann, wenn der Käufer von seinem vertraglichen Rücktrittsrecht Gebrauch macht.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Makler verlangt seine Provision vom Verkäufer aus einem Maklervertrag. Der Verkäufer wendet ein, der Makler habe gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen, indem er den Kaufvertragsentwurf erstellt habe. Zudem habe der Käufer vom Kaufvertrag zurückgetreten, weshalb die Provision nicht fällig sein solle.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Koblenz hat den Provisionsanspruch des Maklers gegen den Verkäufer bestätigt. Der Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz durch die Ausarbeitung des Kaufvertragsentwurfs berühre den Provisionsanspruch nicht. Zudem bleibe der Anspruch bestehen, selbst wenn der Käufer von seinem vertraglich vereinbarten Rücktrittsrecht Gebrauch mache.

c) Begründung des Gerichts:

  • Rechtsberatungsgesetz: Der Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz führe nicht automatisch zur Unwirksamkeit des Maklervertrags oder zum Wegfall der Provision. Die Tätigkeit des Maklers (hier die Erstellung des Entwurfs) stehe in keinem direkten Zusammenhang mit der Provisionspflicht des Verkäufers.
  • Rücktritt des Käufers: Der Provisionsanspruch des Maklers gegen den Verkäufer sei unabhängig vom Rücktritt des Käufers, da der Makler seine Leistung (Vermittlung oder Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsschluss) bereits erbracht habe. Der Rücktritt des Käufers berühre nicht die zwischen Makler und Verkäufer getroffene Vereinbarung.
KI INHALT
Maklerprovision bleibt trotz Rechtsberatungsverstoß und Käuferrücktritt bestehen.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Makler
Kaufvertragsentwurf
Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz
Provisionsanspruch
Rücktrittsrecht
NORM
§ 134 BGB
§ 139 BGB
§ 346 BGB
§ 652 BGB
§ 654 BGB
§ 1 Abs. 1 RBerG
REDAKTION
GERICHT
OLG Koblenz
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
16.05.2002
AKTENZEICHEN
5 U 1974/01
ECLI
ECLI:DE:OLGKOBL:2002:0516.5U1974.01.0A
LIEFERUNG
01.10.2005
ÄNDERUNG
04.11.2020