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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BGer, 17.06.1952 - 78 II 230

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Schweizer Bundesgericht (BGer) entschied am 17.06.1952, dass eine Vereinbarung über ein entgeltliches Konkurrenzverbot zulässig ist, wenn der Arbeitgeber sich durch Verzicht auf das Verbot von der Zahlungspflicht des Entgelts befreien kann. Die analoge Anwendung von Art. 347 Abs. 3 OR (Verbot ungleicher Kündigungsfristen) auf das Konkurrenzverbot wurde abgelehnt. Zudem wurde geprüft, ob eine zu kurze Kündigungsfrist für das Konkurrenzverbot das wirtschaftliche Fortkommen des Arbeitnehmers unzumutbar erschwert.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Dienstpflichtiger (Arbeitnehmer) und ein Dienstherr (Arbeitgeber) haben ein entgeltliches Konkurrenzverbot vereinbart. Der Arbeitgeber behielt sich vor, durch Verzicht auf die weitere Einhaltung des Verbots von der Pflicht zur Zahlung des Entgelts befreit zu werden. Der Streit dreht sich um die Zulässigkeit dieser Vereinbarung sowie um die Frage, ob die Kündigungsfrist für das Konkurrenzverbot zu kurz ist und den Arbeitnehmer unzumutbar belastet.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Bundesgericht hielt die Vereinbarung für zulässig, da der Arbeitgeber durch Verzicht auf das Konkurrenzverbot seine Zahlungspflicht beenden könne. Es lehnte jedoch die analoge Anwendung von Art. 347 Abs. 3 OR (der ungleiche Kündigungsfristen verbietet) auf das Konkurrenzverbot ab. Zudem prüfte es, ob die kurze Kündigungsfrist für das Konkurrenzverbot das wirtschaftliche Fortkommen des Arbeitnehmers unbillig erschwert, ohne hierzu eine abschließende Entscheidung zu treffen.

c) Begründung des Gerichts:

  • Die Vereinbarung sei zulässig, weil sie dem Arbeitgeber eine flexible Möglichkeit gebe, sich von der Zahlungspflicht zu befreien, ohne den Arbeitnehmer unnötig zu belasten.
  • Art. 347 Abs. 3 OR sei nicht analog anwendbar, da das Konkurrenzverbot und Kündigungsfristen unterschiedliche Rechtsinstitute seien.
  • Die Frage der Unbilligkeit der Kündigungsfrist wurde angedeutet, aber nicht abschließend beantwortet, da sie vom Einzelfall abhänge.
KI INHALT
Zulässigkeit eines entgeltlichen Konkurrenzverbots mit Option des Arbeitgebers zum Verzicht. Keine analoge Anwendung ungleicher Kündigungsfristen auf Konkurrenzverbote. Prüfung der Unbilligkeit kurzer Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Dienstvertrag
Konkurrenzverbot
Verbot ungleicher Kündigungsfristen
FUNDSTELLE
BGE 78, II, 230
NORM
Art. 356 OR
Art. 347 Abs. 3 OR
REDAKTION
GERICHT
BGer
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
17.06.1952
AKTENZEICHEN
78 II 230
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
26.09.2019