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ERGEBNISVORSCHLÄGE

Cass, 14.06.1991 - Nr. 6741

VERFAHRENSINFORMATIONEN

zur Spruchpraxis italienischer Gerichte, das deutsche HGB betreffend vgl. Asam/Reiterer, Deutsches Handelsvertreterrecht vor italienischen Gerichten 2002; zur Spruchpraxis deutscher Gerichte, das italienische Handelsvertreterrecht betreffend vgl. Asam, Italienisches Handelsvertreterecht vor deutschen Gerichten 2002

LEITSÄTZE

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Fazit: Das Gericht entscheidet, dass eine vereinbarte Delkrederehaftung des Handelsvertreters (HV) gegenüber dem Unternehmer (U) nach Art. 1736 des italienischen Codice civile (Cc.) besonders vergütet werden muss, es sei denn, die Parteien haben die Delkredereprovision ausdrücklich ausgeschlossen oder sie ist erkennbar in der Abschlussprovision enthalten.


Zusammenfassung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Handelsvertreter (HV) kann vom Unternehmer (U) eine zusätzliche Vergütung (Delkredereprovision) für die Übernahme der Delkrederehaftung (Haftung für die Zahlungsfähigkeit der Kunden) verlangen, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen oder bereits in der Abschlussprovision enthalten ist. Rechtsgrundlage ist Art. 1736 Cc.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Gericht bestätigt, dass die Delkrederehaftung des HV besonders vergütet werden muss, es sei denn, die Parteien haben die Delkredereprovision ausdrücklich ausgeschlossen oder sie ist Teil der Abschlussprovision.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht stützt sich auf Art. 1736 Cc., der vorsieht, dass eine Delkrederehaftung des HV nur dann ohne zusätzliche Vergütung vereinbart werden kann, wenn dies ausdrücklich oder durch die Umstände (z. B. Einbeziehung in die Abschlussprovision) klar ist. Andernfalls hat der HV Anspruch auf eine gesonderte Delkredereprovision.

KI INHALT
Delkrederehaftung zwischen Handelsvertreter und Unternehmer muss besonders verprovisioniert werden, sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen oder als Teil der Abschlussprovision vereinbart.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Delkredereprovision
italienisches Handelsvertreterrecht
FUNDSTELLE
Giur. ital. 92, I, 1, 880
RIW 92, 942 (Kindler)
NORM
Art. 1746 Abs. 2 Cc
Art. 1736 Cc. Analog
REDAKTION
GERICHT
Cass
SPRUCHTYP
Entscheidung
DATUM
14.06.1991
AKTENZEICHEN
Nr. 6741
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
05.07.2021