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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 30.09.1964 (Az. 4 Sa 55/64) entschieden, dass eine Feststellungsklage gegen die Rechtswirksamkeit einer Wettbewerbsklausel zulässig ist.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Ein Arbeitnehmer (Kläger) wendet sich gegen eine Wettbewerbsklausel in seinem Arbeitsvertrag und begehrt deren Unwirksamkeit festzustellen. Die Klage richtet sich gegen den Arbeitgeber (Beklagten), der die Klausel vereinbart hat. Rechtsgrundlage ist die Überprüfung der Wirksamkeit vertraglicher Vereinbarungen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften (z. B. § 74a HGB oder § 138 BGB).
b) Was hat das Gericht entschieden? Das LAG Baden-Württemberg hat die Zulässigkeit der Feststellungsklage bejaht. Es hält die Klage für statthaft, um die Rechtswirksamkeit der Wettbewerbsklausel gerichtlich klären zu lassen.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht führt aus, dass ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers an der Feststellung der Unwirksamkeit besteht, da Wettbewerbsklauseln erhebliche berufliche Einschränkungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit sich bringen können. Die Klärung der Rechtslage sei daher nicht nur theoretisch, sondern von praktischer Relevanz für den Kläger. Zudem sei die Feststellungsklage das richtige Rechtsmittel, um die Wirksamkeit einer solchen Klausel abstrakt überprüfen zu lassen, ohne dass der Arbeitnehmer zunächst gegen eine konkrete Wettbewerbsverbotsvereinbarung vorgehen müsste.