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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 W 138/06 - 46 – AWD 51 –

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LG Saarbrücken, 03.03.2006 - 14 O 61/06 -

LEITSÄTZE

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OK-INHALT
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Saarbrücken entscheidet, dass der Versicherer die Beweislast trägt, wenn er bestreitet, dass ein Versicherungsvermittler bei der Antragsaufnahme als sein Agent im Sinne der sog. Auge- und Ohr-Rechtsprechung aufgetreten ist.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Versicherer möchte sich darauf berufen, dass der Vermittler nicht als sein Agent (im Sinne der Auge- und Ohr-Rechtsprechung) gehandelt hat – etwa um eine Zurechnung von Fehlverhalten des Vermittlers abzuwenden. Der Streit entzündet sich an der Frage, wer die Beweislast für diese Behauptung trägt.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Saarbrücken entscheidet, dass der Versicherer die Beweislast dafür trägt, dass der Vermittler nicht als sein Agent anzusehen ist.

c) Begründung des Gerichts: Die Auge- und Ohr-Rechtsprechung besagt, dass Versicherungsvermittler, die bei der Antragsaufnahme mitwirken, regelmäßig als Agenten des Versicherers gelten (da sie dessen Interessen vertreten und als dessen "verlängerter Arm" agieren). Will der Versicherer diese Vermutung widerlegen, muss er darlegen und beweisen, dass der Vermittler ausnahmsweise nicht als sein Agent aufgetreten ist. Andernfalls geht die Beweislosigkeit zu seinen Lasten.


Hinweis: Die Auge- und Ohr-Rechtsprechung ist eine gefestigte Rechtsprechung im Versicherungsrecht, wonach Versicherer für Fehler ihrer Vermittler haften, wenn diese im Rahmen der Vertragsanbahnung als ihre Vertreter fungieren.

KI INHALT
Versicherer trägt Beweislast, dass Versicherungsvermittler bei Antragsaufnahme nicht als Agent im Sinne der Auge- und Ohr-Rechtsprechung tätig war.
ENTSCHEIDUNGSNAME
AWD 51
STICHWORT
Auge-und-Ohr
Darlegungs- und Beweislast für das Auftreten eines Versicherungsvermittlers als VV
ihr unabhängiger Finanzoptimierer
NORM
§ 43 Abs. 1 VVG
REDAKTION
GERICHT
OLG Saarbrücken
SPRUCHTYP
Beschluss
DATUM
19.07.2006
AKTENZEICHEN
5 W 138/06 - 46
ECLI
ECLI:DE:OLGSL:2006:0719.5W138.06.46.0A
LIEFERUNG
01.11.2009
ÄNDERUNG
03.07.2020