Zurück zu den Ergebnissen

ERGEBNISVORSCHLÄGE

LAG Düsseldorf, 01.04.1958 - 3 Sa 259/57

LEITSÄTZE

Zu diesem Dokument sind in EVERS.OK redaktionell aufbereitete Leitsätze hinterlegt. Ergänzt werden diese durch weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturverweise sowie Kommentierungen und Praxishinweise.

Jeder Leitsatz enthält zudem eine KI-generierte Liste mit Leitsätzen vergleichbarer Regelungsgehalte anderer Entscheidungen. Diese können bei der Recherche, der Einordnung verwandter Entscheidungen sowie in „Meine Akten“ weiterverwendet werden.

Für den Zugriff ist eine Anmeldung mit einem entsprechenden Zugang erforderlich.

Anmelden


Zugang auswählen
OK-INHALT
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Sie kann Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten. Bitte prüfen Sie wichtige Informationen anhand der Originalquelle.

Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 01.04.1958 (Az. 3 Sa 259/57) entschieden, dass ein Arbeitsvertrag unter besonderen Umständen mit rückwirkender Kraft angefochten werden kann.


a) Wer will was von wem woraus? Ein Arbeitnehmer (oder Arbeitgeber) begehrt die Anfechtung eines Arbeitsvertrags mit rückwirkender Wirkung. Die Anfechtung stützt sich auf besondere Umstände, die eine rückwirkende Aufhebung rechtfertigen.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Gericht hat bestätigt, dass eine Anfechtung des Arbeitsvertrags mit rückwirkender Kraft möglich ist, sofern besondere Umstände vorliegen.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht argumentiert, dass das Anfechtungsrecht im Arbeitsrecht nicht generell ausgeschlossen ist, sondern unter bestimmten Voraussetzungen – insbesondere bei Vorliegen besonderer Umstände – auch rückwirkend geltend gemacht werden kann. Die genauen Umstände sind im Urteil nicht näher spezifiziert, aber die Möglichkeit einer solchen Anfechtung wird grundsätzlich bejaht.

KI INHALT
Arbeitsvertrag kann unter besonderen Umständen mit rückwirkender Kraft angefochten werden – LAG Düsseldorf.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Vertretervertrag
rückwirkende Vernichtung
Konkurrenzvertretung
rückwirkende Beseitigung eines Vertretervertrags wegen vertragswidriger Übernahme von Konkurrenzvertretung
FUNDSTELLE
BB 58, 841
VersR 58, 721 LS
WA 59, 10
NORM
§ 823 BGB
§ 826 BGB
REDAKTION
GERICHT
LAG Düsseldorf
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
01.04.1958
AKTENZEICHEN
3 Sa 259/57
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG