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Fazit/Kurzzusammenfassung: Der OGH entschied am 15.06.1976 (4 Ob 51/76), dass ein Aprilscherz in Form einer erfundenen Katastrophenmeldung an die Versicherungszentrale durch einen Angestellten einer Versicherungsagentur eine vorzeitige Entlassung rechtfertigen kann.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Der Dienstgeber (eine Versicherungsagentur) begehrt die vorzeitige Entlassung eines Angestellten, der als Aprilscherz erfundene Katastrophennachrichten per Fernschreiber an die Versicherungszentrale übermittelt hatte. Der Dienstgeber stützt seinen Anspruch auf die Verletzung der Dienstpflichten durch den Angestellten.
b) Was hat das Gericht entschieden? Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte, dass der Aprilscherz eine schwere Pflichtverletzung darstellt, die eine vorzeitige Entlassung rechtfertigt.
c) Begründung des Gerichts: Der OGH argumentierte, dass der Angestellte durch die Übermittlung erfundener Katastrophennachrichten das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Seriosität erschüttert habe. Solche Handlungen seien geeignet, den Ruf des Unternehmens zu schädigen und den Geschäftsbetrieb zu stören. Daher sei die Entlassung gerechtfertigt.