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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das LG Stuttgart entscheidet, dass ein Unternehmen seine vertragliche Treuepflicht gegenüber einem Handelsvertreter (HV) verletzt, wenn es im gleichen Gebiet einen Händler mit deutlich günstigeren Konditionen einsetzt, der denselben Kundenstamm anvisiert und den HV damit unzumutbar benachteiligt.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Ein Handelsvertreter (HV) verlangt von der vertretenen Firma die Einhaltung der vertraglichen Treuepflicht. Der HV wendet sich dagegen, dass die Firma im gleichen Gebiet einen zusätzlichen Händler mit besseren Konditionen einsetzt, der sich um denselben Kundenstamm bemüht.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das LG Stuttgart gibt dem HV recht: Die Firma darf im Gebiet des HV keinen weiteren Händler mit deutlich günstigeren Konditionen einsetzen, wenn dies den HV in seiner Tätigkeit unzumutbar behindert.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht stützt seine Entscheidung auf die vertragliche Treuepflicht der Firma gegenüber dem HV. Diese Pflicht verbietet es, den HV durch den Einsatz eines Konkurrenz-Händlers mit besseren Konditionen im gleichen Gebiet so zu benachteiligen, dass er der Konkurrenz nicht mehr gewachsen ist. Eine solche Praxis untergräbt die wirtschaftliche Position des HV und verstößt gegen die Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit.