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ERGEBNISVORSCHLÄGE

RG, 24.11.1886 - I 323/86

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Reichsgericht (RG) entschied am 24.11.1886, dass ein Verkaufsagent – selbst wenn er nur zur Vermittlung (nicht zum Abschluss) von Geschäften bestellt ist – die Kreditwürdigkeit der von ihm präsentierten Käufer prüfen und dem Auftraggeber wahrheitsgemäß berichten muss. Unterlässt er dies oder berichtet falsch, haftet er auf Schadensersatz, auch wenn ihm die Kreditunwürdigkeit erst nach Vertragsabschluss bekannt wird.


a) Wer will was von wem woraus? Ein Auftraggeber (z. B. Verkäufer) verlangt von seinem Verkaufsagenten (Vermittler) Schadensersatz, weil dieser seine Pflicht zur Bonitätsprüfung der Käufer verletzt hat. Die Pflicht ergibt sich aus dem Agenturverhältnis (auftragsähnliches Schuldverhältnis).

b) Was hat das Gericht entschieden? Das RG bejahte die Schadensersatzpflicht des Agenten, da dieser seine Prüfungs- und Berichtspflicht bezüglich der Kreditwürdigkeit der Käufer nicht erfüllt hatte. Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Agent nur vermittelt oder ob die Kreditunwürdigkeit erst nach Vertragsabschluss bekannt wird.

c) Begründung des Gerichts:

  • Der Agent habe als Vermittler eine Sorgfaltspflicht gegenüber dem Auftraggeber, die auch die Bonitätsprüfung umfasse.
  • Diese Pflicht entfalle nur bei besonderen Umständen (z. B. wenn der Auftraggeber die Prüfung selbst übernehme).
  • Die wahrheitsgemäße Berichterstattung sei essenziell, da der Auftraggeber seine Geschäftsentscheidungen darauf stütze.
  • Eine Pflichtverletzung führe zur Haftung, da der Auftraggeber sonst ein unbegründetes Risiko eingehe.
KI INHALT
Verkaufsagenten müssen die Kreditwürdigkeit von Käufern prüfen und dem Auftraggeber wahrheitsgemäß berichten, auch nach Vertragsabschluss. Bei Pflichtverletzung haftet der Agent auf Schadensersatz.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Verletzung der Bonitätsprüfungspflicht
Schadensersatz
FUNDSTELLE
RGZ 18, 112
NORM
§ 86 Abs. 1 HGB
§ 86 Abs. 3 HGB
§ 276 BGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
RG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
24.11.1886
AKTENZEICHEN
I 323/86
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
03.03.2026 08:58:12