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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Reichsgericht (RG) hat entschieden, dass ein Unternehmer (U) ein nicht lebensfähiges Alleinverkaufsrecht eines Vertragshändlers (VH) nicht aufrechterhalten muss, da es keine Verpflichtung gibt, einen unrentablen Geschäftsbetrieb fortzuführen, um Provisionsansprüche zu ermöglichen.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Der Vertragshändler (VH) beansprucht vermutlich die Fortführung seines Alleinverkaufsrechts für ein bestimmtes Vertriebsgebiet. Der Unternehmer (U) möchte dieses Recht beenden, da sich der Geschäftsbetrieb des VH als nicht lebensfähig (unrentabel) erweist.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das Reichsgericht hat entschieden, dass der Unternehmer (U) das Alleinverkaufsrecht des Vertragshändlers (VH) nicht fortbestehen lassen muss, wenn sich der Geschäftsbetrieb als nicht lebensfähig erweist.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht argumentiert, dass der Unternehmer (U) – ähnlich wie er nicht verpflichtet ist, einen unrentablen eigenen Betrieb fortzuführen, um dem Handelsvertreter (HV) Provisionsmöglichkeiten zu bieten – auch nicht gezwungen ist, ein unrentables Alleinverkaufsrecht für den Vertragshändler (VH) aufrechtzuerhalten. Die wirtschaftliche Lebensfähigkeit des Geschäftsbetriebs ist hier der maßgebliche Faktor.