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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Bamberg, 24.10.1983 - 4 U 186/82

VERFAHRENSINFORMATIONEN

vgl. auch OlG Düsseldorf, 13.03.1991 LS 3

zum AA des HV beim Vertrieb langlebiger Wirtschaftsgüter vgl. Meyer, BB 70, 780; Ahle, DB 63, 1703

LEITSÄTZE

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Fazit: Das OLG Bamberg entscheidet, dass bei langlebigen Wirtschaftsgütern (hier: Backöfen) ein Prognosezeitraum von 8 Jahren für Reparaturen, Ersatzteile und Zubehör angemessen ist.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? - Parteien: Nicht explizit genannt, aber es handelt sich um einen Streit über die angemessene Dauer eines Prognosezeitraums für den Bedarf an Reparaturen, Ersatzteilen und Zubehör bei langlebigen Wirtschaftsgütern (Backöfen). - Gegenstand: Die Frage, wie lange der Prognosezeitraum für solche Bedarfe bemessen werden soll.

b) Was hat das Gericht entschieden? - Das OLG Bamberg hält einen Prognosezeitraum von 8 Jahren für angemessen, wenn es um langlebige Wirtschaftsgüter wie Backöfen geht.

c) Begründung des Gerichts: - Die Begründung liegt in der Langlebigkeit des Wirtschaftsguts: Da Backöfen über einen längeren Zeitraum genutzt werden, erstreckt sich auch der Bedarf an Reparaturen, Ersatzteilen und Zubehör über einen entsprechenden Zeitraum. Daher ist ein Prognosezeitraum von 8 Jahren sachgerecht.

KI INHALT
Bei langlebigen Wirtschaftsgütern wie Backöfen ist ein Prognosezeitraum von 8 Jahren für Reparaturen, Ersatzteile und Zubehör angemessen.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
AA des HV
langlebige Wirtschaftsgüter
Prognosezeitraum 8 Jahre
Reparaturgeschäft
Ersatzteilgeschäft
Zubehörgeschäft
FUNDSTELLE
EversOK
HVR Nr. 932
NORM
§ 89 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB
§ 89 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
OLG Bamberg
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
24.10.1983
AKTENZEICHEN
4 U 186/82
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
28.07.2026 14:45:39