vgl. auch OlG Düsseldorf, 13.03.1991 LS 3
zum AA des HV beim Vertrieb langlebiger Wirtschaftsgüter vgl. Meyer, BB 70, 780; Ahle, DB 63, 1703
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Fazit: Das OLG Bamberg entscheidet, dass bei langlebigen Wirtschaftsgütern (hier: Backöfen) ein Prognosezeitraum von 8 Jahren für Reparaturen, Ersatzteile und Zubehör angemessen ist.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? - Parteien: Nicht explizit genannt, aber es handelt sich um einen Streit über die angemessene Dauer eines Prognosezeitraums für den Bedarf an Reparaturen, Ersatzteilen und Zubehör bei langlebigen Wirtschaftsgütern (Backöfen). - Gegenstand: Die Frage, wie lange der Prognosezeitraum für solche Bedarfe bemessen werden soll.
b) Was hat das Gericht entschieden? - Das OLG Bamberg hält einen Prognosezeitraum von 8 Jahren für angemessen, wenn es um langlebige Wirtschaftsgüter wie Backöfen geht.
c) Begründung des Gerichts: - Die Begründung liegt in der Langlebigkeit des Wirtschaftsguts: Da Backöfen über einen längeren Zeitraum genutzt werden, erstreckt sich auch der Bedarf an Reparaturen, Ersatzteilen und Zubehör über einen entsprechenden Zeitraum. Daher ist ein Prognosezeitraum von 8 Jahren sachgerecht.