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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BAG, 21.07.1981 - 3 AZR 666/78

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LAG Schleswig, 02.06.1978 - 5 Sa 105/78 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das BAG entscheidet, dass bei der Berechnung der Mindestkarenzentschädigung für vertragliche Wettbewerbsverbote (§ 74 Abs. 2 HGB) nur die letzten vertraglichen Bezüge des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Nicht einbezogen werden der Krankenversicherungszuschuss nach § 405 RVO und freiwillige Arbeitgeberbeiträge zu einer ersetzenden Lebensversicherung (§ 1 AnVNG).


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Arbeitnehmer (AN) verlangt von seinem Arbeitgeber die Einbeziehung zusätzlicher Leistungen (Krankenversicherungszuschuss und freiwillige Lebensversicherungsbeiträge) in die Berechnung der Mindestkarenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot (§ 74 Abs. 2 HGB).

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheidet, dass diese zusätzlichen Leistungen nicht zu den "letzten vertragsmäßigen Bezügen" zählen und daher nicht in die Berechnung der Karenzentschädigung einfließen.

c) Begründung des Gerichts:

  • Die Mindestkarenzentschädigung bemisst sich ausschließlich nach den vertraglich geschuldeten Bezügen des AN.
  • Der Krankenversicherungszuschuss nach § 405 RVO und die freiwilligen Lebensversicherungsbeiträge nach § 1 AnVNG sind keine vertraglichen Bezüge, sondern zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers, die nicht der direkten Arbeitsvergütung dienen.
  • Daher sind sie bei der Berechnung der Entschädigung auszuklammern.
KI INHALT
Die Mindestkarenzentschädigung bei Wettbewerbsverboten bemisst sich nach den letzten vertraglichen Bezügen, ohne Krankenversicherungszuschuss und freiwillige Lebensversicherungsbeiträge.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Wettbewerbsverbot
Berechnung der Karenzentschädigung
FUNDSTELLE
NJW 82, 1480
BB 82, 2052
DB 82, 1227
AP Nr. 40 zu § 74 HGB
NORM
§ 74 Abs. 2 HGB
§ 75 d HGB
Art. I Nr. 24 2. Krankenversicherungsänderungsgesetz (KVÄG) vom 21. Dezember 1970 (BGBl. I, 1770)
§ 405 RVO
§ 1 AnVNG
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG 1953
REDAKTION
GERICHT
BAG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
21.07.1981
AKTENZEICHEN
3 AZR 666/78
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
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