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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Celle, 05.09.2002 - 11 U 4/02

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LG Hannover, 20.11.2001 - 17 O 5967/00 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Vertriebsunternehmen, das nur ein Berechnungsbeispiel für einen Anlageinteressenten erstellt, ohne weitere Beratungstätigkeit, nicht als Anlageberater haftet. Auch eine langjährige freundschaftliche Beziehung allein begründet keine persönliche Haftung des Stellvertreters für Verschulden bei Vertragsverhandlungen.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Anlageinteressent verlangt Schadensersatz von einem Vertriebsunternehmen (bzw. dessen Stellvertreter) wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung. Der Anspruch stützt sich auf ein vom Unternehmen erstelltes Berechnungsbeispiel sowie eine persönliche Beziehung zum Stellvertreter.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Celle hat die Klage abgewiesen. Es verneinte eine Haftung des Vertriebsunternehmens als Anlageberater und eine persönliche Haftung des Stellvertreters.

c) Begründung des Gerichts:

  • Keine Anlageberatung: Die bloße Erstellung eines Berechnungsbeispiels ohne weitere Tätigkeit (z. B. individuelle Empfehlungen) begründet keine Anlageberaterrolle.
  • Keine Haftung aus freundschaftlichem Kontakt: Eine langjährige freundschaftliche Beziehung allein reicht nicht aus, um eine persönliche Haftung des Stellvertreters für Verschulden bei Vertragsverhandlungen zu begründen. Es fehlt an einer besonderen vertraglichen oder vorvertraglichen Pflichtenbeziehung.
KI INHALT
Erstellung eines Berechnungsbeispiels ohne weitere Tätigkeit begründet keine Anlageberatung; persönliche Freundschaft reicht für Haftung bei Vertragsverhandlungen nicht aus.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Anlagevermittler
persönliche Haftung eines HV
NORM
§ 276 BGB a.F.
REDAKTION
GERICHT
OLG Celle
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
05.09.2002
AKTENZEICHEN
11 U 4/02
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:2002:0905.11U4.02.0A
LIEFERUNG
01.04.2003
ÄNDERUNG
29.10.2020