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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BGH, 26.10.1989 - VII ZR 332/88

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanzen OLG München, 02.12.1988 - 23 U 5278/88 -; LG München I, 04.07.1988 - 15 HKO 5423/88 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Der BGH entscheidet, dass ein Reisebüro, das entgegen vertraglicher Pflichten nicht die Reisebedingungen des Reiseveranstalters zugrunde legt, dem Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn dieser dadurch nur eine geringere Entschädigung nach § 651i Abs. 2 BGB vom Reisenden erhält.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Reiseveranstalter verlangt von einem Reisebüro Schadensersatz aus einem Agenturvertrag. Grund ist, dass das Reisebüro bei der Vermittlung von Reiseverträgen nicht die Reisebedingungen des Veranstalters verwendet hat. Dadurch konnte der Reiseveranstalter bei einem Rücktritt eines Reisenden nur die gesetzliche Mindestentschädigung nach § 651i Abs. 2 BGB (und nicht höhere vertragliche Stornokosten) geltend machen.

b) Was hat das Gericht entschieden? Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt, dass das Reisebüro dem Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichtet ist, weil es seine vertragliche Pflicht verletzt hat, die Reisebedingungen des Veranstalters zu verwenden.

c) Begründung des Gerichts: Das Reisebüro hatte im Agenturvertrag die Verpflichtung übernommen, bei der Vermittlung die Reisebedingungen des Veranstalters zugrunde zu legen. Durch die Nichtbeachtung dieser Pflicht entstand dem Veranstalter ein konkreter Schaden, da er gegen den Reisenden nur den gesetzlichen Mindestanspruch (§ 651i Abs. 2 BGB) durchsetzen konnte – statt etwa höherer vertraglicher Stornogebühren. Der BGH sieht hier einen vertraglichen Schadensersatzanspruch als gerechtfertigt an.

KI INHALT
Schadensersatzanspruch eines Reiseveranstalters bei Vertragsverletzung durch Reisebüro: Keine Entschädigung nach § 651i Abs. 2 BGB bei fehlender Verwendung der Reisebedingungen.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Schadensersatzanspruch des U gegen HV
pVV des HVV
Nichtvereinbarung der AGB des U
vom HV unterlassene Einbeziehung der AGB des U
Verstoß gegen Weisung
Nichtbefolgung von Weisungen
NORM
§ 651 a BGB
§ 651 i Abs. 2 BGB
§ 276 BGB
REDAKTION
GERICHT
BGH
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
26.10.1989
AKTENZEICHEN
VII ZR 332/88
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
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