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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG München, 27.06.1929 - L 491/29 I.

VERFAHRENSINFORMATIONEN

vgl. dazu MünchKommHGB/v. Hoyningen-Huene, § 86 b Rz. 7

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG München entschied am 27.06.1929 (Az. L 491/29 I), dass eine schriftliche Mitteilung eines Handelsvertreters (HV) an den Unternehmer (U), in der er eine Firma als kreditwürdig bezeichnet und „volle Verantwortung“ übernimmt, keine Delkredere-Übernahme (Bürgschaft für die Kundenforderung) darstellt, sondern lediglich eine Kreditauskunft.


Im Detail: a) Wer will was von wem woraus? - Der Unternehmer (U) begehrt vom Handelsvertreter (HV) Schadensersatz, weil der Kunde die Forderung nicht beglichen hat. - Der U stützt seinen Anspruch auf eine schriftliche Erklärung des HV, in der dieser die Kreditwürdigkeit des Kunden bestätigte und „volle Verantwortung“ übernahm. Der U deutet dies als Delkredere-Übernahme (Bürgschaft für die Kundenforderung).

b) Was hat das Gericht entschieden? - Das OLG München weist die Klage ab: Die Erklärung des HV sei keine Delkredere-Übernahme, sondern eine reine Kreditauskunft ohne verbindliche Haftungszusage.

c) Begründung des Gerichts: - Eine Delkredere-Übernahme erfordert eine eindeutige, verbindliche Erklärung des HV, für die Forderung des U gegen den Kunden einzustehen. - Die Formulierung „volle Verantwortung übernehmen“ sei im kaufmännischen Verkehr typischerweise als Auskunft über die Bonität zu verstehen, nicht als Bürgschaft. - Fehlende Rechtsbindungsabsicht des HV: Eine Kreditauskunft dient der Information, nicht der Haftungsübernahme.


Relevanz: Die Entscheidung klärt, dass unklare Formulierungen in Handelsvertreter-Erklärungen nicht automatisch als Delkredere ausgelegt werden. Für eine Haftung ist eine explizite Bürgschaftserklärung erforderlich.

KI INHALT
Eine schriftliche Mitteilung des Handelsvertreters, dass ein Kunde kreditwürdig sei und er die volle Verantwortung übernehme, ist lediglich als Kreditauskunft zu werten, nicht als Delkredereübernahme.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Abgrenzung Kreditauskunft / Delkredere
Übernahme des Delkredere
Delkredereversprechen
FUNDSTELLE
JW 30, 1424
NORM
§ 86 b HGB
§ 133 BGB
§ 157 BGB
§ 347 HGB
§ 349 HGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
OLG München
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
27.06.1929
AKTENZEICHEN
L 491/29 I.
ECLI
LIEFERUNG
01.09.1998
ÄNDERUNG