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ERGEBNISVORSCHLÄGE

Cass, 10.10.1985 - Nr. 4939

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Ein Handelsvertreter (HV) hat Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung für die Einziehung von Forderungen des Unternehmers (U), wenn ihm diese Befugnis erst nach Vertragsabschluss übertragen wurde, ohne dass der Provisionssatz angepasst wurde. Das Gericht entscheidet, dass die Vergütung nach Art. 2225 Cc (italienisches Zivilgesetzbuch) zu bemessen ist, basierend auf dem Erfolg und dem Aufwand der zusätzlichen Tätigkeit.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Handelsvertreter (HV) verlangt eine zusätzliche Vergütung vom Unternehmer (U) für die Einziehung von Forderungen, da ihm diese Tätigkeit erst nach Abschluss des Handelsvertretervertrags (HVV) übertragen wurde, ohne dass der Provisionssatz erhöht wurde.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Gericht (italienischer Kassationshof, Cass.) entscheidet, dass der HV Anrecht auf eine zusätzliche Vergütung hat, wenn die Einziehungsbefugnis nicht bereits im ursprünglichen HVV vereinbart war. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach Art. 2225 Cc (italienisches Zivilgesetzbuch).

c) Begründung des Gerichts:

  • Grundsätzlich ist die Vergütung für die Forderungseinziehung in der vereinbarten Provision enthalten.
  • Ausnahme: Wird die Einziehungsbefugnis später eingeräumt, ohne Anpassung der Provision, handelt es sich um eine zusätzliche Tätigkeit, die gesondert zu vergüten ist.
  • Da es keine festen Tarife gibt, bemisst sich die Vergütung nach:
  • dem erfolgreich herbeigeführten Nutzen für den U (z. B. eingezogene Beträge)
  • dem Aufwand des HV für diese zusätzliche Aufgabe.
KI INHALT
Handelsvertreter erhalten Vergütung für Forderungseinziehung, meist durch Provision abgegolten. Bei späterer Einräumung der Befugnis ohne Provisionsanpassung steht zusätzliche Vergütung nach Art. 2225 Cc zu, basierend auf Erfolg und Aufwand.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Inkassoprovision des HV nach italienischem Recht
FUNDSTELLE
Giur. ital. 86, I, 1, 544
RIW 86, 736 (Kindler)
NORM
Art. 1744 Cc
Art. 2225 Cc
REDAKTION
Evers
GERICHT
Cass
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
10.10.1985
AKTENZEICHEN
Nr. 4939
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
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